Vorlage - CH-040/2022

 
 
Betreff: Aufstellung Bebauungsplan „Wohnbebauung Klostersteig" im OT Chorin.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.06.2022 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Beschluss CH-040-2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“  im OT Chorin.

 

  1. Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.

 

  1. Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

Anlass und Erfordernis der Planung

r das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer sich in den bestehenden Siedlungsbestand einfügende Wohnsiedlungsfläche geschaffen werden. Aufgrund der vorhandenen Umgebungsbebauung und zur Erhöhung der Flexibilität bei der zukünftigen Nutzung soll das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Verfahren nach § 13 b BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen) ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung "Wohnbebauung Klostersteig" aufgestellt. Im vorliegenden Fall sind die im § 13b BauGB aufgeführten Voraussetzungen für das Aufstellen eines B-Planes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der geringen Flächengröße ist die Entwickelbarkeit der geplanten Wohnnutzung aus der Darstellung einer gemischten Baufläche gegeben.

Im beschleunigten Verfahren besteht darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit einen Bebauungsplan, der von den FNP-Darstellungen abweicht, aufzustellen. Der Flächennutzungsplan kann dann künftig "im Wege der Berichtigung" angepasst werden. Die Darstellung, bzw. Planung einer Fläche von 0,57 ha liegt in einem Bereich, der keine Beeinträchtigung der geordneten städtebaulichen Gesamtentwicklung des Gemeindegebiets erwarten lässt.

 

Im Rahmen einer bereits durchgeführten Plananzeige bei der Gemeinsamen Landesplanung haben sich keine grundsätzlichen Hindernisse für das Schaffen von Baurecht gezeigt: Da sich die vorgesehene Planung in den Siedlungsbestand einfügt und nicht im Freiraumverbund liegt, stehen die Ziele der Raumordnung der Planungsabsicht nicht entgegen. Weil es sich bei der Planung aus raumordnerischer Sicht um einen Fall der Innenentwicklung handelt, muss die Größe der geplanten Wohnbauflächen nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet werden.

 

 

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Die Kosten für die Bauleitplanung werden vom Grundstückseigentümer getragen. Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

Projektbeschreibung

Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes. Die Entwicklung des Baugebietes schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäuser. Die Gebäude haben eine maximale Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

25.000,00 Euro

5110105-30100-4488000

Aufwendungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-5211010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-6588000

Auszahlungen

25.000,00 Euro

5110105-30100-7211010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

 

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Beschluss CH-040-2022 (138 KB)