Vorlage - LI-015/2022
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1.) Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.
2.) Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3.) Die Gemeindevertretung billigt den 2. Vorentwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entsprechend Abwägungsergebnis in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung (Anlage 2).
4.) Der 2. Vorentwurf der Satzung einschl. Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 1 BauGB erneut zu beteiligen.
5.) Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des 2. Vorentwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 3 Ab. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)
Abwägungsbeschluss und Beschluss über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Begründung:
Die Gemeindevertretung Liepe hat am 03.04.2018 mit Beschluss-Nr.: LI-017/2018 die Änderung der Innenbereichssatzung beschlossen. Für die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben. Die Aufstellung der Satzung nach § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) unterliegt dem Verfahren nach § 13 BauGB. Demnach ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abkömmlich. Um die Bearbeitung des Entwurfes effektiv zu gestalten wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange dennoch empfohlen. Der Vorentwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung lag vom 07.02. -11.03.2022 in den Amtsräumen und auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.02.2022 von der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme unterrichtet. Im Zuge dieser Beteiligung sind zahlreiche Hinweise und Bedenken eingegangen, die eine erneute Offenlage des Vorentwurfes begründen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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