Vorlage - LI-015/2022

 
 
Betreff: Abwägungsbeschluss und Beschluss über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Entscheidung
05.07.2022 
Gemeindevertretung Liepe ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_Vorentwurf
Begründung 2.Vorentwurf
2.Vorentwurf Satzung Liepe_20220621

1.)    Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen

      Hinweise und Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß 

      Anlage 1 geprüft.

 

2.)    Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

3.)    Die Gemeindevertretung billigt den 2. Vorentwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entsprechend Abwägungsergebnis in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung (Anlage 2).

 

4.)    Der 2. Vorentwurf der Satzung einschl. Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 1 BauGB erneut zu beteiligen.

 

5.)    Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des 2. Vorentwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 3 Ab. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

 

1. Änderung der Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung)

 

Abwägungsbeschluss und Beschluss über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

 

 

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Liepe hat am 03.04.2018 mit Beschluss-Nr.: LI-017/2018 die Änderung der Innenbereichssatzung beschlossen. Für die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben. Die Aufstellung der Satzung nach § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) unterliegt dem Verfahren nach § 13 BauGB. Demnach ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abkömmlich. Um die Bearbeitung des Entwurfes effektiv zu gestalten wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange dennoch empfohlen.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung lag vom 07.02. -11.03.2022 in den Amtsräumen und auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.02.2022 von der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme unterrichtet. Im Zuge dieser Beteiligung sind zahlreiche Hinweise und Bedenken eingegangen, die eine erneute Offenlage des Vorentwurfes begründen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2021 und 2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

0,00

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

187.971,03 Euro

5110105-50100-4142000

Aufwendungen

187.971,03 Euro

5110105-50100-5211010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

187.971,03 Euro

5110105-50100-6142000

Auszahlungen

187.971,03 Euro

5110105-50100-7211010

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_Vorentwurf (440 KB)    
Anlage 2 2 Begründung 2.Vorentwurf (189 KB)    
Anlage 3 3 2.Vorentwurf Satzung Liepe_20220621 (8661 KB)