Vorlage - AA-046/2022
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Eilentscheidung
Der Amtsschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
„Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ersatzbeschaffung von Druckschläuche der Firma Gollmer & Hummel und somit den Auftrag an die Firma GBS Handelsgesellschaft mbH, Hagelschonung 2 in Ludwigsfelde entsprechend der Leistungsvorgaben zu vergeben.
Sachverhalt: Nach dem Brandeinsatz in Golzow am 10.06.2022 und dem Waldbrand in Niederfinow am 20.06.2022 sind die Druckschläuche der Feuerwehren wie vorgeschrieben ins Zentrum für Brand- und Katastrophenschutzes (ZfBK) zur Reinigung und Überprüfung gebracht worden. Bei der Überprüfung sind insgesamt 57 Druckschläuche durch das FTZ ausgesondert worden. Hinsichtlich der Aussonderung ist zu erwähnen, dass es sich hier um weitestgehend alte Druckschläuche handelte. Das Prüfprotokoll des FTZ ist als Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Die Druckschläuche, die vorwiegend von Schlauchtransportanhängern stammen, wurden durch vorhandene Druckschläuche aus den Schlauchlagern ersetzt, was wiederum dazu führte, dass nunmehr die Schlauchlager fast leer sind. Somit ist eine dringende Ersatzbeschaffung erforderlich, da der Bestand durch die Aussonderung der Druckschläuche erschöpft ist. Um eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten ist es aber zwingend notwendig, einen entsprechenden Bestand von Druckschläuchen vorzuhalten. Die Entscheidung über die notwendige Beschaffung von 45 B-Druckschläuche und 20 C-Druckschläuche inkl. Einbindesystem der Marke Gollmer & Hummel, Klasse 1, Leistungsstufe 3, ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung des Amtsausschusses zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für das Amt ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen. Weiterhin ist in Verbindung mit dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG.) zu berücksichtigen, dass das Amt als Träger des örtlichen Brandschutzes eine leistungsfähige Feuerwehr gewährleisten muss.
Auf Grund der momentanen Waldbrandgefahr und anderen Gefahrenlagen, ist die Entscheidung über die Beschaffung von Druckschläuche, für die Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auch hinsichtlich der Lieferzeiten von 8-10 Wochen, unaufschiebbar.
Der Auftrag zur Lieferung der Druckschläuche in der gewünschten Klasse und Leistungsstufe der Firma Gollmer & Hummel soll die GBS Handelsgesellschaft mbH als Direktvergabe erhalten. Die GBS Handelsgesellschaft mbH ist der einzige vertragliche gebundene Lieferant dieser Druckschläuche. Für diese Druckschläuche hat sich die Amtswehrführung und die Amtsgerätewarte ausgesprochen, um eine Sortenreinheit im Amt Britz-Chorin-Oderberg zu ermöglichen. Als Anlage 2 ist die Auflistung der zu beschaffenden Druckschläuche beigefügt.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden des Amtsausschusses die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten Sitzung des Amtsausschusses erfolgt die Beschlussfassung zur dieser Entscheidung nach vorhergehender Beratung im Feuerwehrausschuss.
Eilentscheidung
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ersatzbeschaffung von Druckschläuche der Firma Gollmer & Hummel und somit den Auftrag an die Firma GBS Handelsgesellschaft mbH, Hagelschonung 2 in Ludwigsfelde entsprechend der Leistungsvorgaben zu vergeben.
__________________________ _______________________ Jörg Matthes Gundula Köppen Amtsdirektor Vorsitzende Amtsausschuss
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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