Vorlage - LS-021/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit der Vorsitzende der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
„Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, auf der Grundlage des geprüften Angebotes aus der beschränkten Ausschreibung der Leistungen zur Errichtung einer Bushaltestelle im Elsengrund im OT Stolzenhagen, gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter
M&N Tief- und Landschaftsbau GmbH Dorfstraße 1 16248 Parsteinsee
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.“
Sachverhalt:
Durch die Versetzung der Haltestelle in Richtung Kastanienallee soll auch die Wendeschleife so angepasst werden, dass ein Bus in einem Zug wenden kann und somit ein unzulässiges Zurücksetzen des Busses vermieden wird.
Die Verwaltung hat die Bauleistungen entsprechend der Vorgaben aus der Gemeindevertretung ausgeschrieben.
Die Angebotsabfrage erfolgte in einem beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a Abs. 2 VOB/A.
Es wurden 4 geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zum Submissionstermin am 30.06.2021 ist 1 Angebot fristgerecht eingegangen.
Nach Prüfung des Angebotes ist festzustellen, dass Ausschlussgründe nach §§ 16 und 16a VOB/A nicht bestehen.
Es konnte festgestellt werden, dass im Kostenaufbau und im Verhältnis der Einheitspreise zueinander eine ordnungsgemäße Kalkulation die Grundlage für die Preisbildung des Bieters gewesen ist. Die Firma sollte dadurch in der Lage sein, eine einwandfreie Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu gewährleisten.
Die Fa. M&N Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Parsteinsee hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Angebotspreis für die ausgeschriebenen Leistungen liegt bei 31.965,43 EUR.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 64.000 EUR zur Verfügung, sodass die finanzielle Deckung gegeben ist.
Auf Grund der momentanen wirtschaftlichen Lage und stetig steigenden Preise ist es geboten, den Auftrag zeitnah an den einzigen Bieter zu vergeben, um den Auftragnehmer in die Lage zu versetzten, die benötigten Materialien unverzüglich zu bestellen und somit die angebotenen Preise halten zu können. Die Bindefrist für das abgegebene Angebot endet am 31.07.2022. Bis findet jedoch keine Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen statt.
Die Entscheidung über die Vergabe der Bauleistungen ist vor der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zu treffen. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde ist es geboten, eine Eilentscheidung gemäß § 58 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf.) zu treffen.
Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzende der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.
Eilentscheidung
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt, auf der Grundlage des geprüften Angebotes aus der beschränkten Ausschreibung der Leistungen zur Errichtung einer Bushaltestelle im Elsengrund im OT Stolzenhagen, gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter
M&N Tief- und Landschaftsbau GmbH Dorfstraße 1 16248 Parsteinsee
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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