Vorlage - BR-037/2022

 
 
Betreff: Parksituation in der Straße "Am Heuweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Entscheidung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.09.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V1
22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V2
22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V3

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die

 

 

 

Variante 1 gemäß Anlage 1 zu BR-037/2022

 

 

oder

 

 

Variante 2 gemäß Anlage 2 zu BR-037/2022

 

 

oder

 

 

Variante 3 gemäß Anlage 3 zu BR-037/2022

 

und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Britz gelegene unbefestigte Straße „Am Heuweg“ wird seit einigen Wochen regelmäßig durch parkende Fahrzeuge beansprucht. Durch Anwohner der Straße wird berichtet, dass Pkw auf beiden Fahrbahnseiten abgestellt werden. Die so verengte Fahrbahn macht das Passieren für größere Fahrzeuge (Lkw oder Kleintransporter) oft unmöglich. Die minimale Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter ist oft nicht gegeben. Kontrollen durch die örtliche Ordnungsbehörde bestätigen die Situation in Teilen. Ordnungswidrigkeiten wurden erfasst und wenn möglich geahndet. Um dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass das Parken in diesem Bereich oft mit Problemen verbunden ist und nach alternativen Parkmöglichkeiten gesucht werden sollte, wäre die Aufstellung von Verkehrszeichen angebracht. Für die Aufstellung der Verkehrszeichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig.

 

Durch die Verwaltung wurden 3 Varianten einer entsprechenden Beschilderung erarbeitet und sind auf den folgenden Seiten beschrieben.

 


Variante 1

-          Aufstellung von 2 Verkehrszeichen (Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende) auf der südlichen Seite der Straße „Am Heuweg“

-          Parken auf einer Straßenseite (südlich) wird verhindert, die Durchfahrtsbreite sollte so eingehalten werden

-          Kosten:

  • 2x Verkehrszeichen inkl. Befestigung  ca. 40,00 EUR
  • 2x Rohrpfosten inkl. Beton/ Estrich  ca. 160,00 EUR

 

 

Variante 2

-          Aufstellung eines Verkehrszeichens (Vz. 286 Eingeschränktes Haltverbot) an der Einmündung Eberswalder Straße in westlicher Richtung

-          Parken auf einer Straßenseite (nördlich) wird verhindert, die Durchfahrtsbreite sollte so eingehalten werden

-          Kosten:

  • 1x Verkehrszeichen inkl. Befestigung  ca. 20,00 EUR
  • 1x Rohrpfosten inkl. Beton/ Estrich  ca. 80,00 EUR

 

Variante 3

-          Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone (Vz. 290.1-40) für die gesamte Straße „Am Heuweg“

-          Parken ist nur noch in gekennzeichneten Flächen möglich; derzeit keine Flächen vorhanden bzw. angedacht

-          Parken auf beiden Straßenseiten nicht mehr möglich, Durchfahrtsbreite wird eingehalten

-          Kosten:

  • 1x Verkehrszeichen inkl. Befestigung  ca. 40,00 EUR
  • 1x Rohrrahmen inkl. Beton/ Estrich  ca. 150,00 EUR

 

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sind alle 3 Varianten zielführend, um den vorderen Bereich der Straße „Am Heuweg“ freizuhalten. Empfohlen wird jedoch die Variante 3, da hier nur ein Verkehrszeichen aufzustellen ist und so der gesamte Bereich der Straße freigehalten werden kann.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Variante 1 ca. 200,00 Euro

Variante 2 ca. 100,00 Euro

Variante 3 ca. 190,00 Euro

1220101-20100-5272000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Variante 1 ca. 200,00 Euro

Variante 2 ca. 100,00 Euro

Variante 3 ca. 190,00 Euro

1220101-20100-7272000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V1 (107 KB)    
Anlage 2 2 22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V2 (105 KB)    
Anlage 3 3 22-07-06 Eingeschränktes Haltverbot V3 (109 KB)