Vorlage - BR-037/2022
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die
und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Sachverhalt:
Die in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Britz gelegene unbefestigte Straße „Am Heuweg“ wird seit einigen Wochen regelmäßig durch parkende Fahrzeuge beansprucht. Durch Anwohner der Straße wird berichtet, dass Pkw auf beiden Fahrbahnseiten abgestellt werden. Die so verengte Fahrbahn macht das Passieren für größere Fahrzeuge (Lkw oder Kleintransporter) oft unmöglich. Die minimale Restfahrbahnbreite von 3,05 Meter ist oft nicht gegeben. Kontrollen durch die örtliche Ordnungsbehörde bestätigen die Situation in Teilen. Ordnungswidrigkeiten wurden erfasst und wenn möglich geahndet. Um dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass das Parken in diesem Bereich oft mit Problemen verbunden ist und nach alternativen Parkmöglichkeiten gesucht werden sollte, wäre die Aufstellung von Verkehrszeichen angebracht. Für die Aufstellung der Verkehrszeichen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim notwendig.
Durch die Verwaltung wurden 3 Varianten einer entsprechenden Beschilderung erarbeitet und sind auf den folgenden Seiten beschrieben.
Variante 1 - Aufstellung von 2 Verkehrszeichen (Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende) auf der südlichen Seite der Straße „Am Heuweg“ - Parken auf einer Straßenseite (südlich) wird verhindert, die Durchfahrtsbreite sollte so eingehalten werden - Kosten:
Variante 2 - Aufstellung eines Verkehrszeichens (Vz. 286 Eingeschränktes Haltverbot) an der Einmündung Eberswalder Straße in westlicher Richtung - Parken auf einer Straßenseite (nördlich) wird verhindert, die Durchfahrtsbreite sollte so eingehalten werden - Kosten:
Variante 3 - Einrichtung einer eingeschränkten Haltverbotszone (Vz. 290.1-40) für die gesamte Straße „Am Heuweg“ - Parken ist nur noch in gekennzeichneten Flächen möglich; derzeit keine Flächen vorhanden bzw. angedacht - Parken auf beiden Straßenseiten nicht mehr möglich, Durchfahrtsbreite wird eingehalten - Kosten:
Aus Sicht der Verwaltung sind alle 3 Varianten zielführend, um den vorderen Bereich der Straße „Am Heuweg“ freizuhalten. Empfohlen wird jedoch die Variante 3, da hier nur ein Verkehrszeichen aufzustellen ist und so der gesamte Bereich der Straße freigehalten werden kann.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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