Vorlage - CH-041/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die vorliegende 2. Änderung zur Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie). Die Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie), Beschluss 32-05/2002 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin sowie Änderungsbeschluss CH-78/2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin, wurde gemäß dem Beschluss CH-83/2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin vom 27.01.2022 überarbeitet.
Mit dem Beschluss CH-83/2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wurde der Grundsatz der Doppelförderung thematisiert, welcher ausgeschlossen werden soll.
Diesen Beschluss CH-83/2021 hat die Amtsverwaltung zum Anlass genommen, um noch weitere Änderungen vorzunehmen, welche die Rahmenbedingungen der Vereinsförderungen konkretisieren.
Denkbar wäre eine Vereinfachung des Zugangs für Privatpersonen zur finanziellen Zuwendung über die Vereinsförderrichtlinie, sofern die Art der Zuwendung erfüllt ist und sie im Sinne der Zielstellung tätig sind.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Chorin wird eine Höchstgrenze für die Förderung nach Art der Zuwendung angeregt, welche den Grundsatz der Sparsamkeit wahrt und auch der Gemeindevertretung die Entscheidung zur Förderung der Projekte erleichtern könnte.
Eine Staffelung der Höchstgrenze, wie folgt, wäre denkbar:
1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- & Jugendarbeit - max. 500 € / Antrag, 2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen - max. 300 € / Antrag, 3. Förderung investiver Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage - max. 1.000 € / Antrag und 4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelte (Betriebskosten, Mieten, Pachten) - max. 500 € / Antrag.
Die Entscheidung obliegt auch weiterhin der Gemeindevertretung in Form eines Beschlusses.
Abweichungen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Beschluss der Gemeindevertretung möglich.
Der Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge: Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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