Vorlage - CH-041/2022

 
 
Betreff: 2. Änderung der Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
13.09.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.09.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Synopse
2. Änderungssatzung
Antragsformular angepasst
Merkblatt angepasst

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die vorliegende 2. Änderung zur              Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie).


Die Richtlinie der Gemeinde Chorin zur Förderung der örtlichen Vereine (Vereinsförderrichtlinie), Beschluss 32-05/2002 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin sowie Änderungsbeschluss CH-78/2020 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin, wurde gemäß dem Beschluss                   CH-83/2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin vom 27.01.2022 überarbeitet.

 

Mit dem Beschluss CH-83/2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin wurde der Grundsatz der Doppelförderung thematisiert, welcher ausgeschlossen werden soll.

 

Diesen Beschluss CH-83/2021 hat die Amtsverwaltung zum Anlass genommen, um noch weitere Änderungen vorzunehmen, welche die Rahmenbedingungen der Vereinsförderungen                         konkretisieren.

 

Denkbar wäre eine Vereinfachung des Zugangs für Privatpersonen zur finanziellen Zuwendung über die Vereinsförderrichtlinie, sofern die Art der Zuwendung erfüllt ist und sie im Sinne der            Zielstellung tätig sind.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Chorin wird eine Höchstgrenze r die Förderung nach Art der Zuwendung angeregt, welche den Grundsatz der Sparsamkeit wahrt und auch der Gemeindevertretung die Entscheidung zur Förderung der Projekte erleichtern könnte.

 

Eine Staffelung der Höchstgrenze, wie folgt,re denkbar:

 

  1. Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- & Jugendarbeit - max. 500 € / Antrag,

  2. Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsjubiläen - max. 300 € / Antrag,

  3. Förderung investiver Maßnahmen im Rahmen der Haushaltslage - max. 1.000 € / Antrag und

  4. Zuschüsse zu Nutzungsentgelte (Betriebskosten, Mieten, Pachten) - max. 500 € / Antrag.

 

Die Entscheidung obliegt auch weiterhin der Gemeindevertretung in Form eines Beschlusses.  

 

Abweichungen sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit Beschluss der Gemeindevertretung möglich.

 

 

 

Der Beschlussvorlage sind folgende Anlagen beigefügt:

 

  • Anlage 1:  Synopse, Gegenüberstellung neue Fassung und alte Fassung
  • Anlage 2:  2. Änderung der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin
  • Anlage 3:  Antragsformular (angepasst)
  • Anlage 4:  Merkblatt für Antragssteller (angepasst)

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse (17 KB)    
Anlage 2 2 2. Änderungssatzung (10 KB)    
Anlage 3 3 Antragsformular angepasst (8 KB)    
Anlage 4 4 Merkblatt angepasst (12 KB)