Vorlage - OD-046/2022

 
 
Betreff: Änderung des Zuwendungszweckes für den Zuschuss an den Verein "Grün-Weiss 90 Oderberg e.V."
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
17.08.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgestellt   
14.09.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zurückgezogen   
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
Anlagen:
08_minispielfeld
Fluransicht 1
Oderberg Kalkulation Socccer Court

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt den Zuwendungszweck für die Maßnahme „Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle Am Friedrichshain“ in die Maßnahme „Errichtung eines Mini-Spielfeldes (Soccercourt-Komplettsystem mit TOP Fußballrasen) hinter der Sporthalle Am Friedrichshain“ zu ändern und die Übertragung der Mittel für die Zuwendung in Höhe von 12.500 € in das Haushaltsjahr 2023.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Haushaltmittel für die erhöhte zweckgebundene Zuwendung zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

Durch die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wurde am 19. Juli 2021 die Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle Am Friedrichshain beschlossen (Beschluss OD-055/2021).

 

Der Verein "Grün-Weiss 90 Oderberg e.V." erhält 12.500 € über den Kreissportbund für das Jahr 2022 als Zuwendungen zur Wiederherstellung des Bolzplatzes hinter der Sporthalle. Die geschätzten Gesamtkosten der Wiederherstellung des Bolzplatzes belaufen sich auf 25.000,00 €. Die Differenz von 12.500,00 € soll als Eigenleistung durch den Sportverein erbracht werden. Diese Mittel kann der Sportverein allein nicht aufbringen. Aus diesem Grunde hat die Stadt Oderberg, den           Betrag in Höhe von 12.500,00 €, als Zuschuss bewilligt. Ein Mehrbetrag ist durch den Verein zu leisten.

 

Sofern die Maßnahme 2022 nicht realisiert wird, kann eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 beim Kreissportbund durch den Verein "Grün-Weiss 90 Oderberg e.V." beantragt werden.

 

Alternativ wurde am 18. Juli 2022 durch die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Stadt Oderberg angeregt, den Verwendungszweck für die Maßnahme durch Beschluss der Stadtverordneten-versammlung Oderberg zu ändern und statt eines Bolzplatzes ein Mini-Spielfeld (Soccercourt) /            Kickerplatz zu errichten. Durch das Amt Joachimsthal wurde eine ähnliche Maßnahme bereits 2020 realisiert. Die Beschreibung der Maßnahme ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bereits im November 2021 wurde durch örtliche Akteure ein erster Kostenvoranschlag mit einer Gesamtsumme in Höhe von ca. 100.000 € eingeholt.

 

Zur Deckung der dadurch entstehenden Mehrkosten, kann ein Antrag auf Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum in Berlin Brandenburg (Unterstützung für die lokale LEADER Entwicklung) gestellt werden. Eine Förderung bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben kann über diese Fördermaßnahme gewährt werden. Entsprechend           beträgt der aufzubringende Eigenanteil mindestens 25 %.

 

Um einen Anspruch auf diese Förderung zu erwirken, ist bei der LAG Barnim e.V. (Verein zur  rderung einer integrierten und nachhaltigen Entwicklung in der LEADER-Region des Kreises Barnim) ein Projektaufnahmebogen einzureichen. Der Ordnungstermin der LAG Barnim e.V. für die Förderperiode 2021 bis 2023 liegt im November 2022. 

 

Nach positivem Voting durch die LAG Barnim e. V. muss bis spätestens Februar 2023 die Antragstellung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Prenzlau erfolgen.

 

r die Prüfung des Votums für die Förderperiode 2021 bis 2023 benötigt die LAG Barnim e.V., neben einer ausführlichen Projektbeschreibung, bereits nachfolgende konkrete Angaben zum            Projekt.

 

Unter anderem muss die Verfügbarkeit des Grundstückes gegeben und die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt sein. Bekannt ist, dass sich ein Teil des Grundstückes in privater Hand befindet. Hier ist nach Zustimmung des Eigentümers eine dingliche Baulast über den Landkreis Barnim zu beantragen. In Anbetracht dessen und um sicherzustellen, dass nur die Grundstücksfläche der Stadt Oderberg bebaut wird, sollte die Fläche entsprechend kleiner ausfallen (siehe Anlage 2).

 

Zudem muss der Antragsteller Eigentümer des Grundstückes sein bzw. ein uneingeschränktes Nutzungsrecht nachweisen. Da der Verein "Grün-Weiss 90 Oderberg e.V." als Antragsteller und Bauherr fungiert, muss demzufolge die Stadt Oderberg das uneingeschränkte Nutzungsrecht dem Verein übertragen. 

 

Weitere Voraussetzungen und durch den Verein zu erbringen sind:

 

  • Wirtschaftliche Tragfähigkeit, z. B. wie erfolgt die Weiterfinanzierung nach der Förderung (wer trägt die Folgekosten, u. a. Unterhaltungskosten wie Kosten für die Versicherung,  Kosten bei Vandalismusschäden, eventuell anfallende Personalkosten und sind diese           ausfinanziert),
  • Nachweis der Eigenmittel,
  • Beschluss des Vereins zur Durchführung der Maßnahme,
  • Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Refinanzierung des Eigenanteils,
  • Baugenehmigung (Antragsdauer und Kosten berücksichtigen),
  • eine denkmalrechtliche Genehmigung ist über die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim im Rahmen des Antragsverfahrens zu beantragen (Zeitrahmen                 berücksichtigen),
  • Lageplan, Skizzen oder Bauzeichnungen,
  • die Vorlage einer konkreten Kostenschätzung / Kostenplanung durch ein Planungsbüro (Zeitrahmen der Ausschreibung berücksichtigen).

Zur Realisierung der Maßnahme ist zunächst die öffentliche Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich, die über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen hat. Der Zuschlag ist dann auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

Die Amtsverwaltung begleitet den Verein "Grün-Weiss 90 Oderberg e.V." in der Beantragung und Umsetzung der Maßnahme.

 

r den beabsichtigten Investitionszuschuss für diese Maßnahme sind im Haushalt 2022 der Stadt Oderberg keine Mittel eingestellt. Demzufolge sind diese Mittelr das Haushaltsjahr 2023 in            Ansatz zu bringen.

 

Da es sich bei der Maßnahme um einen Investitionszuschuss der Stadt an den Verein handelt, ist entsprechend der Aktivierungsrichtlinie des Amts Britz-Chorin-Oderberg für derartige Spielgeräte von einer Nutzungsdauer von 8 Jahren auszugehen, sodass der Ergebnishaushalt nach            Bezuschussung mit je 1/8 (nach derzeitigem Stand sind das mindestens 4.375 €hrlich) belastet wird, der Finanzhaushalt in voller Höhe im Jahr der Auszahlung.

 

Die vorgenannten Voraussetzungen verdeutlichen, dass bereits mit dem Antrag des Projektes ein hohes Maß an Verbindlichkeit für das Projekt gegeben sein muss.

 

Der zeitliche Rahmen für den Call 2022 (Ordnungstermin der LAG Barnim e.V. im November 2022) ist aufgrund der genannten Voraussetzungen nicht haltbar. Einen weiteren Call wird es                 voraussichtlich erst im Sommer / Herbst 2023 geben. Was bedeutet, dass die Maßnahme, sofern bewilligt, voraussichtlich erst 2024 realisierbar ist (2023 Antragsphase).

 

Weiterhin müssen die finanziellen Auswirkungen bei Preissteigerungen berücksichtigt werden. Angesichts der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation am Markt für Baumaterialien sowie für Dienstleistungen im Bau-/ Handwerksgewerbe ist mit einer erheblichen Kostensteigerung für die Maßnahme zu rechnen. Darüber hinaus haben, infolge der gesamt wirtschaftlichen Lage und der dadurch verstärkten Lieferengpässe, noch einmal deutlich die Preise für Baumaterialien in den ersten Monaten 2022 angezogen und auch die Preise für Bauleistungen des Bauhauptgewerbes wieder stärker zugelegt.

 

Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten für die Baumaßnahme im Zeitraum November 2021 bis Juli 2022 bereits um ca. 20 % erhöht haben, was wiederum auch einen             heren Zuschuss für die Stadt Oderberg bedeutet.

 

Aufgrund der gegenwärtigen Situation muss auch davon ausgegangen werden, dass in den           kommenden Jahren die Kosten für die Baumaßnahme entscheidend höher ausfallen, als in der Übersicht (siehe Anlage 3) dargestellt. Eine präzise Kostenaufstellung / Kalkulation ist daher zum          gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. auf längere Zeit nicht verbindlich.

 

Zudem müssen jährliche Folgekosten berücksichtigt werden, welche gegebenenfalls der                 Bezuschussung der Stadt Oderberg unterliegen. Derzeit liegt uns eine Kostennote nicht vor.

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

  ja

  nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

Ja

(Personal- und Sachkosten)

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

 

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

35.000,00 Euro

80100 2810102 - 5318000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

35.000,00 Euro

80100 2810102 - 7818000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Änderung Zuwendungszweck und Übertragung der Zuwendung in Höhe von 12.500 € in das Haushaltsjahr 2023. Die weiteren Mittel für die Zuwendung für die Vereinsförderung sind im Haushaltsjahr 2023 in Ansatz zu bringen.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08_minispielfeld (540 KB)    
Anlage 2 2 Fluransicht 1 (136 KB)    
Anlage 3 3 Oderberg Kalkulation Socccer Court (9 KB)