Vorlage - PS-020/2022

 
 
Betreff: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft an die Stadt Angermünde
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:40.12
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
12.09.2022 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinbarung Parsteinsee

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der abstrakten Schulträgerschaft von der Gemeinde Parsteinsee an die Stadt Angermünde entsprechend der Anlage 1.


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat mit Beschlussfassung PS-016/2021 am 8. November 2021 entschieden, die Aufgabe der Schulträgerschaft an die Stadt Angermünde zu übertragen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung lag allerdings noch kein Entwurf für eine solche Vereinbarung mit der Stadt Angermünde vor.

 

In den zurückliegenden Wochen erfolgte hierzu nun eine Abstimmung zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Stadt Angermünde, so dass die Gemeindevertretung nun die konkrete Vereinbarung beschließen kann.

 

Bei der vorliegenden Vereinbarung handelt sich um eine genehmigungsbedürftige Vereinbarung, da mit ihr eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe delegiert wird (§ 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg)). Das Inkrafttreten ist somit abhängig von der Genehmigung der unteren Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark und der zuständigen Schulbehörde (§ 101 Absatz 2 Satz 3 BbgSchulG).

 

Die Verwaltung weißt noch mal darauf hin, dass sich durch die Vereinbarung mit der Stadt Angermünde an der derzeit praktizierten Verfahrensweise zur Einschulung in Angermünde oder Oderberg nichts Wesentliches ändert. Um dies sicherzustellen, hat das Staatliche Schulamt schriftlich versichert, dass trotz einer bestehenden Schulbezirksregelung einer Einschulung in die nichtzuständige Schule nichts im Wege steht. Insbesondere ergeben sich für die Schülerbeförderung keine Änderungen. Unabhängig von der besuchten Schule haben alle Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen Schülerfahrausweis und werden mit diesem kostenfrei zur Schule befördert.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Parsteinsee (124 KB)