Vorlage - CH-042/2022

 
 
Betreff: Sichere Querung im Ortsteil Sandkrug, Angermünder Straße 13
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Entscheidung
07.09.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
13.09.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.09.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BR-042-2022 Übersichtsplan
BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 01
BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 02
BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 03
BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 04

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußngerüberweges im Ortsteil Sandkrug auf der Angermünder Straße (L200) im Bereich der Hausnummer 13. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Durch den Ortsteil Sandkrug in der Gemeinde Chorinhrt die Landesstraße L200. Diese dient sowohl als Hauptzufahrts- bzw. Hauptausfallstraße für den Ortsteil als auch als Durchfahrtsstraße für den weiterführenden überörtlichen Verkehr. Die L200 teilt Sandkrug und muss folglich von Fußngern gequert werden. Vor allem im Bereich des Gemeindehauses (Angermünder Str. 36) ist eine verstärkte Querung gegeben. Vor allem ältere Einwohnerinnen und Einwohner sowie zahlreiche Schulkinder müssen die Fahrbahn queren. Die Bushaltestellen in diesem Bereich werden von den Schulkindern täglich (Mo.-Fr.) genutzt. Die Querung der L200 ist mind. einmal am Tag notwendig. Auch außerhalb der Schulzeiten muss die Landesstraßen gequert werden, um den Spielplatz (hinter Angermünder Str. 22) oder den Fußballplatz (hinter Seestr. 38) zu nutzen. Auch für ältere Personen ist die Querung des vielbefahrenen Landesstraße oft ein großes Hindernis. Abhilfe konnte die Einrichtung einer sicheren Querung in Form eines Fußngerüberweges (FGÜ) schaffen. Die Errichtung einer sicheren Querung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es sind folgende Voraussetzungen für einen FGÜ zu erfüllen:

 

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit max. 50 km/h
  • Gehweg auf beiden Fahrbahnseiten oder ein weiterführender Fußweg
  • FGÜ soll in Gehrichtung der Fußnger liegen
  • Frühzeitige Erkennbarkeit und gute Sichtbeziehungen zwischen Fußnger und Fahrzeugführer (Erkennbarkeit FGÜ 100 m; Sichtweite von und auf Personen 50 m)
  • Verkehrsstärken in Spitzenzeiten mind. 200-300 Kfz/h bei 50-100/h Fußngerquerungen
  • FGÜ sind behindertengerecht auszugestalten
  • Dauerhafte Beleuchtung des FGÜ; Lichtfarbe soll sich von der vorhandenen Beleuchtung abheben 

 

r die Einrichtung eines FGÜ ist eine verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) notwendig. Die SVB prüft auf Antrag die Voraussetzungen und Notwendigkeiten des FGÜ.

 

Die Einrichtung und Unterhaltung des FGÜ ist durch den Träger der Straßenbaulast vorzunehmen. Für L200 ist dies der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg). Die Markierung des FGÜ und die Aufstellung der Verkehrszeichen sind nach Anordnung durch den LS Bbg. vorzunehmen.

Die Beleuchtung und die baulichen Voraussetzungen an den Gehwegen sind durch die Gemeinde Chorin zu realisieren. Die Kosten dafür sind aktuell noch nicht abschätzbar und werden in einem gesonderten Beschluss der Gemeinde zur Entscheidung vorgelegt. Wird die Beantragung des FGÜ durch die Gemeinde beschlossen und der Antrag durch den LS Bbg. befürwortet und letztendlich durch die SVB angeordnet, sind die in der VAO festgelegten baulichen Voraussetzungen (Beleuchtung, Anpassungen am Gehweg) durch die Gemeinde umzusetzen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Voraussetzungen zur Einrichtung eines FGÜ in der Ortslage Sandkrug an der L200 nicht gegeben. Zwar werden die mind. Verkehrsstärken an Kraftfahrzeugen erreicht, jedoch ist zu bezweifeln, dass die Mindestanzahl an Fußngerquerungen (50-100 pro Stunden) erreicht wird. Dennoch wird die Einrichtung befürwortet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BR-042-2022 Übersichtsplan (1734 KB)    
Anlage 2 2 BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 01 (2772 KB)    
Anlage 3 3 BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 02 (2617 KB)    
Anlage 4 4 BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 03 (2647 KB)    
Anlage 5 5 BR-042-2022 Bilder Bedarfsampel 04 (2499 KB)