Vorlage - AA-047/2022

 
 
Betreff: Berufung eines Stellvertreters für den gemeinsamen Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:12.91
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.09.2022 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft Frau Ilka Hähnel zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat mit Beschluss AA-060/2018 Herrn Michael Pätz zum stv. Wahlleiter berufen. Der stv. Wahlleiter muss gemäß § 15 Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (BbgKWahlG) aus dem Kreis der wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes stammen oder gemäß § 15 Absatz 2 BbgKWahlG ein Bediensteter der Amtsverwaltung sein, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Da Herr Pätz nicht mehr die Voraussetzungen zur Berufung erfüllt, insbesondere weil er nicht mehr in der Amtsverwaltung tätig ist, muss ein neuer stv. Wahlleiter berufen werden.

 

Die Verwaltung schlägt Frau Ilka Hähnel als stellvertretende Wahlleiterin vor. Frau Hähnel ist wahlberechtigte Einwohnerin der Gemeinde Chorin, darüber hinaus in der Amtsverwaltung tätig und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Berufung als stv. Wahlleiterin. Im Rahmen ihrer dienstlichen Beschäftigung ist sie seit mehreren Jahren auch für den Bereich Wahlen zuständig und hat sich hierzu weitergebildet. Sie verfügt über die notwendigen Kenntnisse der wahlrechtlichen Bestimmungen sowie der organisatorischen Gegebenheiten im Wahlgebiet. Frau Hähnel hat im Vorfeld ihr Einverständnis zur Übernahme dieser Aufgabe erklärt.

 

Die Berufung des stv. Wahlleiters erfolgt durch offene Abstimmung gemäß § 39 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Sie gilt für sämtliche kommunalen Wahlen und Abstimmungen die während der Amtszeit im Wahlgebiet durchgeführt werden.

 

Nach § 2 Absatz 5 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung hat der Vorsitzende des Amtsausschusses den Wahlleiter und seinen Stellvertreter auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen