Vorlage - NI-023/2022 IV
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Sachverhalt: Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.7.22 enthält u.a. folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung regt an, dass das Amt auf eigene Kosten veranlasst, das Grundstück, das die Gemeinde Niederfinow für die Feuerwehr in der Finowstraße bereitgestellt hat, bis zum Bau der Feuerwehr in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Gründe: Dieses Grundstück ist durch Beschluss der Gemeindevertretung nicht mehr für andere Zwecke als die Feuerwehr für die Gemeinde verfügbar. Obwohl es weiter im Eigentum der Gemeinde steht, kann es von der Gemeinde nur noch zu diesem Zweck verwendet werden. Es kann weder verkauft noch verpachtet werden. Die derzeit bestehende Nutzung als wilder Parkplatz für Anwohner oder andere ist rechtlich bedenklich. Das Grundstück ist keine öffentliche Straße. Der äußerst ungepflegte Anblick dieses Grundstücks stört das Ortsbild. Stellungnahme der Verwaltung: Auf dem Grundstück Gemarkung Niederfinow, Flur 6, Flurstück 96 beabsichtigt das Amt als Träger des Brandschutzes die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses einschließlich Nebenanlagen. Zu diesem Zwecke schloss die Gemeinde Niederfinow und das Amt-Britz-Chorin-Oderberg bereits im Jahre 2019 einen Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung. Dieser Vertrag wurde so frühzeitig geschlossen um sicherzustellen, dass das Grundstück zum Zeitpunkt der Bereitstellung der finanziellen Mittel durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg, das Land Brandenburg und den Landkreis Barnim bebaubar ist. Hierzu war insbesondere die Beräumung der seinerzeit verpachteten Flächen sicherzustellen. Die Gemeinde verpflichtete sich im Jahre 2019 (Zeitpunkt der Antragstellung auf Zuwendung beim Land Brandenburg) nach Vorliegen aller notwendiger Voraussetzungen, dem Amt die erforderliche Fläche zwecks Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung zu stellen. Hierzu soll ein Nachtrag zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher die konkrete Fläche ausweist, geschlossen werden. Mit Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg gemäß FeuerwehrinfrastrukturRichtlinie des Ministeriums des Inneren und für Kommunales vom 26.04.2022 werden für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Niederfinow 470.000 € bewilligt. Auch die Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets in Höhe von 169.287,85 € wurde mit Zuwendungsbescheid vom 26.07.2022 beschieden. Somit gilt die Finanzierung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Niederfinow mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von ca. 1,4 Mio € als gesichert. Für die Mahd des in Rede stehenden Grundstückes hat die Gemeinde die Firma Andreas Wedde Dienstleistungen vertraglich gebunden. |
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