Vorlage - OD-047/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beauftragt den Amtsdirektor, sich im Amtsausschuss für die Einrichtung eines Verwaltungsdienstleistungsangebot der Amtsverwaltung in der Stadt Oderberg einzusetzen.
Die Amtsverwaltung für die Orte des ehemaligen Amtes Oderberg befindet sich seit Auflösung dieses Amtes in Britz. Damit sind längere Wege für einige Antragsteller verbunden. Allerdings liegen dem Amt keine Beschwerden oder Hinweise von Bürgern vor, die die mangelnde Erreichbarkeit oder fehlende Flexibilität der Verwaltung bei der Terminvergabe beklagen. Auch angesichts dessen, dass mit der anstehenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes immer mehr Verwaltungsdienstleistungen online erbracht werden, drängt sich die Notwendigkeit einer Änderung nicht vordergründig auf. Im Zuge der Haushaltsplanung 2015 bewilligte der Amtsausschuss seinerzeit keine Mittel für ein mobiles Bürgerbüro und beschloss gleichzeitig die Schließung der damals noch existierenden Außenstelle in der Stadt Oderberg. Tenor des Beschlusses AA 002/2015 war: „Eine schlanke und effiziente Verwaltung und die Einrichtung bzw. der Fortbestand einer Außenstelle in Oderberg passen nicht zusammen. Die Belastung der kommunalen Haushalte durch eine Erhöhung der Amtsumlage wäre bei einer Verbesserung des Angebotes im Servicepunkt Oderberg unausweichlich.“ Da Oderberg nunmehr als grundfunktionaler Schwerpunktort wichtige Versorgungsfunktionen für das Umland erfüllen soll und von einer Konsolidierung der Einwohnerzahlen in der Stadt und umliegenden Gemeinden auszugehen ist, könnte eine temporär besetzte Außenstelle der Verwaltung in Oderberg sinnvoll sein. Voraussetzung hierfür ist eine Beauftragung des Amtsdirektors durch die Stadt Oderberg, um im Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine Beschlussvorlage für die Erarbeitung und Umsetzung eines Dienstleistungskonzeptes der Verwaltung in Oderberg zur Entscheidung einzubringen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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