Vorlage - CH-043/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 CH-043/2022.
Sachverhalt:
Mit Beschluss CH-074/2021 vom 30.09.2021 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) dahingehend zu ändern, dass Wahlplakate von Parteien, Wählerbündnissen und Parteilosen in den Ortsteilen nur noch in einer Anzahl von maximal 5 Doppelplakaten gestattet sind und Großplakate grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Die Satzung wurde entsprechend überarbeitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
In der Sitzung des Entwicklungsausschusses Chorin vom 07.09.2022 wurde darüber beraten, die Anzahl der Doppelplakate für Wahlwerbung auf 3 Stück pro Wahlvorschlagsträger zu reduzieren. Die Reduzierung der Anzahl dient der einheitlichen Darstellung der Sondernutzungssatzung für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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