Vorlage - CH-043/2022

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.83
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Entscheidung
07.09.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin
13.09.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zurückgezogen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin zurückgezogen   
Anlagen:
Synopse Chorin
NEU Chorin Sondernuzungssatzung
Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung - Gebührentarif Chorin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) gemäß der Anlage 2 CH-043/2022.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss CH-074/2021 vom 30.09.2021 hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.09.2021 beschlossen, die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Chorin (Sondernutzungssatzung) dahingehend zu ändern, dass Wahlplakate von Parteien, Wählerbündnissen und Parteilosen in den Ortsteilen nur noch in einer Anzahl von maximal 5 Doppelplakaten gestattet sind und Großplakate grundsätzlich nicht genehmigt werden.

 

Die Satzung wurde entsprechend überarbeitet.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

In der Sitzung des Entwicklungsausschusses Chorin vom 07.09.2022 wurde darüber beraten, die Anzahl der Doppelplakate für Wahlwerbung auf 3 Stück pro Wahlvorschlagsträger zu reduzieren. Die Reduzierung der Anzahl dient der einheitlichen Darstellung der Sondernutzungssatzung für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Chorin (19 KB)    
Anlage 2 2 NEU Chorin Sondernuzungssatzung (113 KB)    
Anlage 3 3 Gebührentarif zur Sondernutzungssatzung - Gebührentarif Chorin (68 KB)