Vorlage - OD-048/2022
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Die Stadtverordnung Oderberg beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2023 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2023 zur Verfügung.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie die Verkehrssicherung der öffentlichen Straßen, Wege und anderen Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz- Chorin- Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlichen benötigten Arbeitsstunden für die Stadt Oderberg, die sich aus den Verbräuchen der vergangenen Haushaltsjahre orientieren, enthalten. Es wurde von einer 5 Prozentigen Preissteigerung ausgegangen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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