Vorlage - CH-045/2022 IV

 
 
Betreff: Sachstand zur Brücke über Anlagen der DB "Golzower Weg" im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Information
07.09.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Information
13.09.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Information
29.09.2022 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r das Brückenbauwerk über die Anlagen der Deutschen Bahn (DB) „Golzower Weg“ in Chorin ist im November 2022 die fällige Hauptprüfung nach DIN 1076 geplant. Die Durchführung der Prüfung erfolgt während der Gleissperrung zur Baumaßnahme der DB für den 2.BA Erneuerung des Bahnsteiges am Bahnhof Chorin-Kloster. Die dafür notwendigen Abstimmungen mit der DB fanden bereits statt.

 

Mit der letzten „Einfachprüfung“ im Jahr 2017 wurde dem Bauwerk die Zustandsnote 3,0 für den Gesamtzustand bescheinigt, was wie folgt bedeutet:

 

 Stand- und Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt

 Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben.

Da bisher im Gefahrenbereich der Bahnstrecke keine handnahe Untersuchung der Brückenunter­seite erfolgen konnte, muss mit einer weiteren Verschlechterung der Zustandsnote gerechnet werden.

 

Die eintägige Hauptprüfung kann wegen dem erforderlichen Untersichtgerät nur unter Vollsperrung der Brücke erfolgen. Dafür bedarf es einer Verkehrsrechtlichen Anordnung. Eine 1. Anhörung wurde bereits eingeleitet. Es ist vorgesehen, die unmittelbar betroffenen Anwohner und Besitzer einer Ausnahmegenehmigung schriftlich vier Wochen im Vorfeld darüber zu informieren. Darüber hinaus wird ein Aushang im Bekanntmachungskasten im OT Chorin erfolgen.

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen mit Betriebssitz in Hoppegarten hat mit Schreiben vom 08.06.2022 eine Bedarfsabfrage für Brücken in kommunaler Baulastträgerschaft ab dem Jahr 2024 gemacht, um die in den nächsten Jahren avisierten Fördermittel optimal einplanen und zur Verfügung stellen zu können. Die Bedarfsabfrage ersetzt kein Antragsverfahren.

 

Entsprechend wurde von der Amtsverwaltung der Bedarf ab dem Jahr 2024 für einen Ersatzneubau der Brücke über die Anlagen der DB „Golzower Weg“ fristgerecht bis zum 12.08.2022 angemeldet.

 

Unabhängig davon wäre ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) zu stellen.

 

Eine weiteren Vorgehensweise kann erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Hauptprüfung im November 2022 festgelegt werden.