Vorlage - CH-046/2022
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Auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) schlägt die Gemeinde Chorin die Dr. Heilmaier & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft für die Beauftragung mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Kloster Chorin vor.
Sachverhalt:
Gemäß § 106 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Eigenbetrieben zu prüfen. Prüfungsbehörde ist entsprechend § 105 Abs. 3 BbgKVerf das Rechnungsprüfungsamt, welches sich gemäß § 106 Abs. 2 BbgKVerf eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen kann. Die Gemeinde hat auf Grundlage des § 29 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) das Recht, einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzuschlagen.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Kloster Chorin wurde 2019 nach Empfehlung durch die Eigenbetriebsverordnung neu vergeben. Die Zusammenarbeit mit der seitdem beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH war erfolgreich, sodass für die Jahresabschlussprüfung 2022 die Auftragsvergabe erneut an diese Prüfungsgesellschaft vorgeschlagen wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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