Vorlage - CH-047/2022 IV
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Sachverhalt:
Laut § 20 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg (EigV) ist dem Hauptverwaltungsbeamten und dem Werkausschuss mindestens halbjährlich ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über den Fortgang der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Investitionen schriftlich vorzulegen.
Der Zwischenbericht, als Anlage zu dieser Informationsvorlage, geht insbesondere auf die aktuellen Entwicklungen und Erwartungen ein, Abweichungen und wesentliche Positionen werden erläutert.
Anhand des Zwischenberichtes muss festgestellt werden, dass die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes sehr angespannt ist. Der Geschäftsbetrieb birgt nach wie vor hohe Risiken. Da sich die weitere Kosten- und Umsatzentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen lässt, wird empfohlen, die Ergebnisse der Monate Juli und August 2022 in einem Zwischenbericht per 31.08.2022 im Werkausschuss im September 2022 vorzustellen. Mit der Aktualisierung der Daten müssen ggfs. notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Geschäftsbetriebes des Eigenbetriebes Kloster Chorin unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Chorin ergriffen werden.
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