Vorlage - CH-048/2022

 
 
Betreff: Aufstellung eines Verkehrsspiegels im OT Chorin, Landesstraße L200 am Abzweig Hüttenwerg/ Schießplatz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Entscheidung
07.09.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Entscheidung
13.09.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
29.09.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

 

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Chorin, L200 Abzweig Hüttenweg/ Schließplatz und beauftragt den Amtsdirektor mit der Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Chorin wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob in Chorin an der L200 im Bereich der Einmündung zum Schießplatz ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann.

 

Generell sind Verkehrsspiegel an besonderen Orten mit schlechten Sichtverhältnissen zu errichten. Für die Aufstellung ist der Träger der Straßenbaulast zuständig. An Landes- und Bundesstraßen ist die betreffende Gemeinde für die Beschaffung und Errichtung sowie für die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht verantwortlich. Für die Errichtung an Landes- und Bundesstraßen ist die Zustimmung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg) notwendig.

 

 

Zwischen den Ortsteil Brodowin und Chorin verläuft ein Radweg durch den Wald. Dieser führt von Brodowin/ Weißensee in Richtung Chorin. Er passiert dabei den Schießplatz und mündet auf die Landesstraße L200. Radfahrer müssen hier die vielbefahrene Fahrbahn kreuzen, um in den Hüttenweg zu kommen. Aufgrund der Kurve können Fahrzeuge aus Richtung Serwest erst sehr spät erkannt werden.

 

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Verkehrsspiegels sinnvoll und trägt zur Verkehrssicherheit bei.

Ein Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels mit einer Spiegelfläche von 800 x 1000 mm wurde beim LS Bbg gestellt. Dem Vorhaben wurde mit Schreiben vom 10.08.2022 zugestimmt. Ein entsprechender Nutzungsvertrag ist zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und dem LS Bbg zu schließen.

 

r die Beschaffung und Errichtung müssen Auszahlungen von ca. 500,00 EUR berücksichtigt werden.

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

500,00 Euro

1220101-30601-7832000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen