Vorlage - CH-048/2022
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beschaffung und Aufstellung eines Verkehrsspiegels in Chorin, L200 Abzweig Hüttenweg/ Schließplatz und beauftragt den Amtsdirektor mit der Ausschreibung und Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung Chorin wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob in Chorin an der L200 im Bereich der Einmündung zum Schießplatz ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden kann.
Generell sind Verkehrsspiegel an besonderen Orten mit schlechten Sichtverhältnissen zu errichten. Für die Aufstellung ist der Träger der Straßenbaulast zuständig. An Landes- und Bundesstraßen ist die betreffende Gemeinde für die Beschaffung und Errichtung sowie für die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht verantwortlich. Für die Errichtung an Landes- und Bundesstraßen ist die Zustimmung des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS Bbg) notwendig.
Zwischen den Ortsteil Brodowin und Chorin verläuft ein Radweg durch den Wald. Dieser führt von Brodowin/ Weißensee in Richtung Chorin. Er passiert dabei den Schießplatz und mündet auf die Landesstraße L200. Radfahrer müssen hier die vielbefahrene Fahrbahn kreuzen, um in den Hüttenweg zu kommen. Aufgrund der Kurve können Fahrzeuge aus Richtung Serwest erst sehr spät erkannt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstellung eines Verkehrsspiegels sinnvoll und trägt zur Verkehrssicherheit bei. Ein Antrag auf Zustimmung zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels mit einer Spiegelfläche von 800 x 1000 mm wurde beim LS Bbg gestellt. Dem Vorhaben wurde mit Schreiben vom 10.08.2022 zugestimmt. Ein entsprechender Nutzungsvertrag ist zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und dem LS Bbg zu schließen.
Für die Beschaffung und Errichtung müssen Auszahlungen von ca. 500,00 EUR berücksichtigt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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