Vorlage - CH-049/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin stimmt der Anlage der Blühflächen im Rahmen des Projekts “Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz”, kurz BROMMI, in der Parkanlage des Klosters Chorin zu.
Sachverhalt:
Seit dem Frühjahr 2021 wird der Eigenbetrieb durch das Projekt „Insektenschutz Schorfheide- Chorin“ im Rahmen der Maßnahme „BROMMI – Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“, dass unter anderem vom WWF unterstützt wird, beraten. Bei der kostenfreien Beratungsleistung geht es darum, die Wiesenflächen um das historische Kloster Chorin in insektenfreundliche Blühwiesen umzuwandeln. Ein Maatkonzept, das 2021 erstellt wurde, ermögliche dem Eigenbetrieb Kloster Chorin eine insektenfreundliche Bewirtschaftung der Wiesenflächen. Mit unserem Kooperationspartner, dem Biosphärenreservate Schorfheide- Chorin ist es das erste, für Gäste und Anwohner sichtbare Projekt, das bisher von der Öffentlichkeit sehr positiv aufgenommen wurde. 2021 wurde der Gemeinde Chorin und dem Eigenbetrieb Kloster Chorin geraten, Blühfenster anzulegen, damit sich von hier Pflanzen ausbreiten, die ein dauerhaftes Blühen der Wiesenabschnitte ermöglichen. Das kommt neben dem Insektenschutz auch der optischen Verbesserung der Wiesenabschnitte zu Gute. Dabei sind Bereiche ausgewählt worden, die einem ersten, sehr angenehmen Eindruck bei den Besuchern erwecken werden. Das oben genannte Projekt möchte nach der Planung im Spätsommer 2022 auch die Umsetzung der Blühfenster realisieren. Die Kosten zur Anlage der Blühflächen im Park des Klosters Chorin werden durch das BROMMI Projekt übernommen. Dies beinhaltet die Finanzierung eines mit der Saatbettvorbereitung beauftragten Auftragnehmers, sowie die Übernahme der Kosten für das Saatgut. Das Einsäen erfolgt gemeinsam mit der Kloster AG, da diese im Laufe des Jahres die Entwicklung der Blühflächen beobachten möchte. Für den Eigenbetrieb Kloster Chorin und die Gemeinde Chorin entstehen keine Kosten. Die denkmalrechtliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde Barnim für die Maßnahme liegt bereits vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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