Vorlage - AA-051/2022 IV

 
 
Betreff: Information zu Energieeinsparmaßnahmen in den kommunalen Einrichtungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Information
01.09.2022 
Amtsausschuss zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Wochen und Monaten sind erhebliche Steigerungen bei den Preisen für den Bezug von Elektroenergie und Erdgas sowie Flüssiggas zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend in den nächsten Monaten fortsetzt.

Auf die kommunalen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Kommunen kommen hierdurch höhere Aufwendungen zu. Um den zu erwartenden drastischen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte entgegenzuwirken sind Einsparmöglichkeiten bei der Verwendung der Energieträger zu nutzen.

 

Sowohl Amt, als auch die amtsangehörigen Kommunen sind Mitglied der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft der Ämter und Gemeinden im Landkreis Barnim zur Beschaffung von Strom und Gas. Die vertragliche Gestaltung enthält einen festen Bezugspreis für Gas bis zum Ende nächsten Jahres (31.12.2023) und für Strom bis zum Ende diesen Jahres (31.12.2022). Bereits jetzt ist aber absehbar, dass ab 1. Januar 2023 der Arbeitspreis für den Strombezug um mindestens 100 % steigen wird.

Auch der vertraglich vereinbarte Festpreis für den Gasbezug (Preis je kWh) wird voraussichtlich noch vor dem Ablauf der Preisbindung am Ende des kommenden Jahres spätestens durch Ausrufen der Notfallstufe des Notfallplanes Gas durch die Bundesnetzagentur hinfällig werden.

Aber bereits das Inkrafttreten der Gasumlage ab 1. Oktober 2022 wird zu höheren Aufwendungen bei der Bewirtschaftung der kommunalen Einrichtungen führen. In der Haushaltsplanung für das kommende Haushaltsjahr 2023 werden bereits deutlich höhere Kosten für die Energie und Gasversorgung eingeplant.

 

Es ist erforderlich, alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen, um den absehbaren finanziellen Mehraufwand für die amtsangehörigen Kommunen zu mildern. Während der Heizperiode von Anfang Oktober bis Ende April wird demnach eine Absenkung der Raumtemperaturen in den kommunalen Einrichtungen, wie folgt, erfolgen:

- Reduzierung der Raumtemperaturen im Rathaus, den Schulen, den Kindergärten, Jugendclubs und Schulungsräumen der Feuerwehr auf maximal 19°, vorbehaltlich der avisierten Änderung der Arbeitsstättenverordnung,

- Reduzierung der Raumtemperaturen in Turnhallen auf 15°, max. 17° (zulässig gemäß Sporthallen-DIN 18032-1),

- Reduzierung der Raumtemperaturen in den Feuerwehrgerätehäusern, ausgenommen Schulungsräume, auf 15°.

Im Rathaus sind ab sofort die vorhandenen Warmwasser-Boiler abgeschaltet.

 

Die Schulen, Kindergärten, die Freiwilligen Feuerwehren, die Jugendeinrichtungen und die Mitarbeiter im Rathaus sind bzw. werden in Kürze in einem Schreiben über die durchzuführenden Einsparmaßnahmen informiert und zur Umsetzung aufgefordert.

 

Weitere Einsparmöglichkeiten bestehen bei der Straßenbeleuchtung durch eine Reduzierung der Leuchtzeiten oder der Teilabschaltung, wo dies technisch möglich ist sowie durch eine komplette Umstung auf energiesparende Leuchtmittel.

 

Auch eine Schließung der Gemeinderäume und Gemeindehäuser und Absenkung der Temperatur auf Frostschutz wäre denkbar. Dies muss jedoch jede Kommune für sich selbst entscheiden. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Verringerung der Nutzung der Gemeindehäuser durch Änderung des Sitzungsturnus der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, z.B. auf alle zwei Monate, denkbar.