Vorlage - LI-021/2022
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt aus dem Haushalt 2023, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde Liepe, den Verein „Sportgemeinschaft 49 Liepe e. V.“ entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 10. Dezember 2021 wie angegeben mit 1.000,00 € zu unterstützen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Liepe vom 10. Dezember 2021 zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30. Juni 2022 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2023 einzureichen. Ein Verein ist dem nachgekommen (vgl. Anlage).
Der Verein „Sportgemeinschaft 49 Liepe e . V.“ stellte mit Datum vom 3. März 2022 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Pflege und Wartung des gemeindeeigenen Sportgeländes in Höhe von 1.000,00 €.
Hinweis der Verwaltung:
Die Maßnahme entspricht keiner Art der Zuwendung gem. § 3 der Vereinsförderrichtlinie, kann aber im Sinne von Punkt 1 „Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“ als förderfähig angesehen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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