Vorlage - NI-031/2022 IV

 
 
Betreff: Information zu Energieeinsparmaßnahmen in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Niederfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Information
13.10.2022 
Gemeindevertretung Niederfinow zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Wochen und Monaten sind erhebliche Steigerungen bei den Preisen für den Bezug von Elektroenergie und Erdgas sowie Flüssiggas zu verzeichnen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend in den nächsten Monaten fortsetzt. 

Auf die kommunalen Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Kommunen kommen hierdurch here Aufwendungen zu. Um den zu erwartenden drastischen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte entgegenzuwirken sind Einsparmöglichkeiten bei der Verwendung der Energieträger zu nutzen.

 

Sowohl das Amt, als auch die amtsangehörigen Kommunen, einschließlich die Gemeinde Niederfinow, sind Mitglied der interkommunalen Einkaufsgemeinschaft der Ämter und Gemeinden im Landkreis Barnim zur Beschaffung von Strom und Gas. Die vertragliche Gestaltung enthält einen festen Bezugspreis r Erdgas bis zum Ende nächsten Jahres (31.12.2023) und r Elektroenergie bis zum Ende diesen Jahres (31.12.2022). Es muss dennoch in Erwägung gezogen werden, dass trotz des festen Bezugspreises eine vorzeitige Anpassung des Arbeitspreise durch die Versorgungsunternehmen, bei einer Verschärfung der Mangellage bei den Energieträgern, nicht auszuschließen ist.

Der vertraglich vereinbarte Festpreis r den Bezug von Erdgas (Preis je kWh) nnte voraussichtlich noch vor dem Ablauf der Preisbindung am Ende des kommenden Jahres, spätestens durch Ausrufen der Notfallstufe des Notfallplanes Gas durch die Bundesnetzagentur, hinfällig werden. 

Es ist vorgesehen, in der gemeindlichen Haushaltsplanung r das kommende Haushaltsjahr 2023 vorausschauend deutlich here Kosten r die Energie- und Gasversorgung einzuplanen.

 

Es ist erforderlich, alle Einsparmöglichkeiten zu nutzen, um den absehbaren finanziellen Mehraufwand für die amtsangehörigen Kommunen zu mildern. Während der Heizperiode von Anfang Ok- tober bis Ende April wird demnach eine Absenkung der Raumtemperaturen in den kommunalen  Einrichtungen, wie folgt, erfolgen:

- Reduzierung der Raumtemperaturen im Rathaus und Schulungsräumen der Feuerwehr auf maximal 19°,

- Reduzierung der Raumtemperaturen in Turnhallen auf 15°, max. 17° (zulässig gemäß Sporthallen-DIN 18032-1),

- Reduzierung der Raumtemperaturen den Feuerwehrgerätehäusern (ausgenommen Schulungsräume) auf 15°. 

Im Rathaus sind ab sofort die vorhandenen Warmwasser-Boiler abgeschaltet. 

 

r den Gemeindebereich Niederfinow bedeutet dies, dass es auch in der Turnhalle Choriner Straße 17a und dem Sportlerheim zur Absenkung der Raumtemperaturen kommen wird. Der Pächter dieser Einrichtungen, der SV Grün Weiß e.V. wird hierüber in Kürze informiert.

Der Kindergarten ist von den Vorschriften (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV) zur Senkung der Raumtemperaturen nicht betroffen.

 

Weitere Einsparmöglichkeiten bestehen bei der Straßenbeleuchtung durch eine Reduzierung der Leuchtzeiten oder der Teilabschaltung, wo dies technisch möglich ist sowie durch eine komplette Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel. 

 

Auch eine Schließung des Gemeinderaumes in der Choriner Straße 1 und Absenkung der Temperatur auf Frostschutz re denkbar. Dies muss jedoch die Gemeindevertretung für sich selbst entscheiden. In diesem Zusammenhang nnte auch eine Veränderung des Sitzungsturnus der Gemeindevertretung, z.B. auf alle zwei  Monate, diskutiert werden, um Heizzeiten gering zu halten.