Vorlage - BR-047/2022
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt
Sachverhalt:
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Absatz 7 BauGB).
Dem gesetzlichen Grundsatz folgend, sind die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange zu prüfen und bei der Planaufstellung zu berücksichtigen bzw. ist zu begründen, wenn diese ggf. nicht in die Planung einfließen.
Die vorliegenden Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemalige Eisengießerei Britz“ sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge wurden in der Abwägungsunterlage (Anlage 1) zusammengestellt.
Die Prüfung des Abwägungsmaterials durch die Gemeinde Britz und der Beschluss dazu, ist Voraussetzung dafür, dass der Durchführungsvertrag und der Satzungsbeschluss vorbereitet bzw. gefasst werden können.
Im Verlauf des Planverfahrens mussten die Unterlagen des VBPs auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen mehrfach geändert und angepasst werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden zum Vorentwurf des VBPs i.d.F. vom September 2017 erfolgte im September / Oktober 2017. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen fanden bei der Erstellung der Entwurfsunterlagen zum VBP Beachtung.
Die erstellten Entwurfsunterlagen i.d.F. vom Mai 2019 wurde der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von über 6 Wochen vom 11.06.2019 bis 31.07.2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden um ihre Stellungnahme zum Planvorhaben gebeten.
Die sich aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergebenden Änderungen und Ergänzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderten eine erneute Offenlage der Planunterlagen und Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange. Dem Entwurf i.d.F. von März 2021 wurde u.a. ein artenschutzfachliches und ein immissionsschutzfachliches Gutachten beigefügt, als auch wurde die Mischgebietsfläche in Richtung Bahn ausgeweitet. Die Entwurfsunterlagen der 1. Änderung i.d.F. vom März 2021 lagen daraufhin für einen Monat vom 06. April 2021 bis einschließlich 07. Mai 2021 öffentlich aus.
Insbesondere seitens des Landkreises Barnim wurden daraufhin Einwände erhoben, deren Überwindung dazu führte, dass der bereits geänderte Entwurf nochmals angepasst wurde (Rücknahme der Mischgebietsausweitung) und der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme vorzulegen war als auch die von der 2. Änderung berührten Träger öffentlicher Belange und Behörden nochmals beteiligt wurden.
Der Entwurf, 2. Änderung i.d.F. von September 2021 lag verkürzt für einen Zeitraum von zwei Wochen vom 4.10.2021 bis 18.10.2021 öffentlich aus.
Die aus dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden ebenfalls ausgewertet und dem Abwägungsmaterial beigefügt. Die sich daraus ergebenden Anpassungen erfordern keine weitere Offenlage der Planunterlage, so dass der Durchführungsvertrag sowie die Planfassung für den Satzungsbeschluss vorbereitet werden können.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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