Vorlage - OD-054/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, vorbehaltlich der Zahlung einer Geldspende, die Verlegung eines Stolpersteins in der Angermünder Straße 6. . Sachverhalt:
In der Stadtverordnetenversammlung vom 17. August 2022 wurde sich zur Verlegung eines Stolpersteins für den ehemaligen jüdischen Bürger, Herrn Joseph Emil Gobitz, verständigt. Emil Gobitz wurde am 25. Juli 1895 in Oderberg geboren und verstarb am 25. August 1942 in Auschwitz. Seine Eltern hatten im Haus in der Angermünder Straße 6 ein Modegeschäft. Das Haus in der Angermünder Straße 6 ist das „Haus der Kindheit“ von Emil Gobitz, vor dem der Stolperstein verlegt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach Antragstellung durch die Stiftung „Spuren“ und kann frühestens ab Februar 2023 erfolgen (aktuell sind keine freien Termine über die „Stiftung Spuren – Gunter Demnig“ verfügbar). Die Finanzierung der Kosten für die Verlegung des Stolpersteins (ca. 120,00 Euro) sowie zusätzliche Kosten für Unterkunft (ca. 200,00 Euro) und An-/Abreise des Herrn Gunter Demnig (ca. 180,00 Euro) erfolgt durch eine Geldspende.
Hinweis der Verwaltung: Da die Verlegung eines Stolpersteins ortsbildprägend ist, ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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