Vorlage - NI-034/2022
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Nutzungsvertrag mit dem Sportverein Grün-Weiß Niederfinow e.V. vom 13.02.2003 über den Sportplatz Niederfinow einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und Anlagen bis zum 31.12.2034 sowie den Nutzungsvertrag über die Turnhalle in der Choriner Straße 17 a vom 19.12.2006 bis zum 31.12.2034 zu verlängern. Alle übrigen Bestimmungen der beiden Nutzungsverträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Niederfinow ist Eigentümerin des Sportplatzes in Niederfinow einschließlich des darauf befindlichen Sportlerheims. Mit Nutzungsvertrag vom 13.02.2003 wurde das Gelände an den Sportverein Grün-Weiß Niederfinow e.V. mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2023 übertragen. Die in der Choriner Straße befindliche Turnhalle, die ebenfalls Eigentum der Gemeinde ist, wurde mit Vertrag vom 19.12.2006 den Verein übertragen. Dieser Vertrag endet am 31.12.2022.
Der Sportverein möchte nunmehr Fördermittel beantragen, um zunächst in den Sportplatz zu investieren. Voraussetzung für die Beantragung und Zuteilung von Fördermitteln ist jedoch die Gewährleistung einer Zweckbindungsfrist von mindestens zehn Jahren. Der Verein hat daher eine Verlängerung der beiden Nutzungsverträge bis zum 31.12.2034 beantragt.
Hiergegen bestehen seitens des Fachamtes keine Bedenken, sodass die Verlängerung des Vertragsverhältnisses unter Beibehaltung der bisherigen Rechte und Pflichten zu empfehlen ist.
Aus diesem Beschluss werden sich finanzielle Auswirkungen ergeben:
Nutzungsvertrag Turnhalle: Das Nutzungsentgelt, das durch den Verein an die Gemeinde jährlich zu zahlen ist, beträgt 80 €. Die Betriebskosten werden von der Gemeinde in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 980 € jährlich getragen. Der verbleibende Rest ist durch den Sportverein zu leisten. Insofern ergeben sich im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2034 Erträge in Höhe von 880 € und Aufwendungen in Höhe von 10.780 € (Differenz 9.900 €).
Nutzungsvertrag Sportplatz: Das vom Verein zu zahlende Nutzungsentgelt beträgt jährlich 120 €. Die Betriebskosten sind vollständig vom Verein zu tragen, wobei auf Antrag eine Zuschussförderung durch die Gemeinde bis höchstens 2.000 € jährlich erfolgen kann. Ein Anspruch des Vereins besteht jedoch nicht. Daher ergeben sich im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2034 Erträge in Höhe von 1.320 €. Die auf freiwilliger Basis möglichen Zuschüsse im Rahmen der Vereinsförderung könnten Aufwendungen bis zur Höhe von 22.000 € erreichen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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