Vorlage - LS-031/2022
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 137.468,87 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 821,34 EUR.
Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zum 31.12.2021 wurde am 03.06.2022 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 15.07.2022 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen eingehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen für den Jahresabschluss 2021 eingehalten worden sind, der Rechenschaftsbericht 2021 im Einklang mit dem Jahresabschluss 2021 steht und eine zutreffende Darstellung der Lage der Gemeinde gibt und dass der Jahresabschluss 2021 systematisch und rechnerisch richtig aufgestellt wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am 22.08.2022 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |