Vorlage - AA-057/2022 IV
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Sachverhalt: Mit Beschluss AA-046/2017 wurde die Amtswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis bestellt. Die Dienstzeit endet am 05.07.2023. Um die Bestellung der Amtswehrführung fristgerecht durchzuführen, sollte das Anhörungsverfahren gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) im Ende Januar beginnen. Das Verfahren beginnt mit der Information der Ortswehrführer über die bevorstehende Anhörung und welche Funktionen zu besetzen sind. Hinsichtlich der Voraussetzungen gelten die Regelungen des BbgBK. Nach Eingang der Bewerbungen zu den einzelnen Funktionen werden die Ortswehrführer dazu informiert und angehört. Nach erfolgter Anhörung und Auswertung wird das Benehmen des Kreisbrandmeisters eingeholt und die Beschlussfassung zur Bestellung der Amtswehrführung durch den Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg vorbereitet.
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