Vorlage - BR-051/2022

 
 
Betreff: Eingeschränktes Haltverbot in der Weberstraße in Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Bauausschuss Britz Entscheidung
17.10.2022 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
24.10.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V1
22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V2
22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V3

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2014O00396 zum „Wohngebiet Wilhelmstraße“. Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:

 

 

 

Variante 1

Aufstellung nur eines Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“

 

 

oder

 

 

 

Variante 2

Aufstellung Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“; gegenüberliegend erfolgt die Aufstellung der Vz.286-10/ -20 zwischen Einmündung Sportplatz und „Friedrichstraße“

 

oder

 

 

 

Variante 3

Entfernung des Vz. 283 an der Einmündung „Weberstraße/ Eberswalder Straße“; Aufstellung der Vz. 286-10/ -20/ -30 an der gesamten „Weberstraße“

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.

 


Sachverhalt:

 

Die Straße „Am Grund“, über die aktuell der Zugang zum Schulgelände erfolgt, wird ab der Buswendeschleife „Schulstraße“ als Einbahnstraße in Richtung Bahnhof ausgewiesen. Sie mündet im Süden mit einer scharfen und schwer einsehbaren Linkskurve in die „Weberstraße“. Durch Zusatzzeichen ist das Befahren in Gegenrichtung für Radfahrer gestattet. Ein Gehweg ist nicht vorhanden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung Britz am 26.09.2022 wurde über parkende Fahrzeuge im Bereich der „Weberstraße“ diskutiert. Zwischen der Einmündung „Friedrichstraße“ und dem Abzweig zum Sportplatz werden regelmäßig Pkw abgestellt. Schulkinder die fußufig oder mit dem Rad über die „Weberstraße“ und die Straße „Am Grund“ das Schulgelände erreichen wollen, müssen die o. g. Kurve passieren. Entgegenkommenden Kraftfahrzeugen wird die ohnehin eingeschränkte Sicht im Kurvenbereich durch parkende Pkw zwischen der „Friedrichstraße“ und dem Abzweig zum Sportplatz weiter eingeschränkt. Um in diesem Bereich die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) und der Fußnger zu verbessen, wurde die Verwaltung gebeten diesen Bereich zu prüfen.

 

 

Durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landeskreis Barnim (SVB) wurde auf Antrag der Gemeinde Britz die Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für das „Wohngebiet Wilhelmstraße 2014O00396 im August 2021 umfassend angepasst. Kleine Änderungen erfolgten im September 2021. Einschränkungen zum Parken bzw. Halten im Bereich der „Weberstraße“ sind nur im vorderen  Teil (Landgasthof) vorhanden.

Parkdruck auf der Fahrbahn ist jedoch in diesem Bereich nicht gegeben. Der parallel zur Bahnlinie verlaufende, großgige, kostenfreie und zeitlich nicht beschränkte Parkplatz bietet ausreichend Kapazität.

 

 

Durch die Verwaltung wurde der Bereich der „Weberstraße“ begutachtet und die vorhandene Parksituation und die Verkehrsführung der Radfahrer und Fußnger bewertet. Konfliktpotenzial konnte erkannt und Lösungsvorschläge, die nachfolgend in den Varianten 1 3 beschrieben werden, erarbeitet werden.

 

 

Variante 1

 

Mit der Aufstellung nur eines Vz. 286 (Eingeschränktes Haltverbot) an der Einmündung „Friedrichstraße“ in Fahrtrichtung Sportplatz wird das Parken auf der Seite der Wohnbebauung an der „Weberstraße“ unterbunden. Möglich ist jedoch, dass die parkenden Fahrzeuge auf die gegenüberliegende Straßenseite ausweichen.

 

Artikel

Anz.

Stückpreis

(Netto)

Gesamtpreis (Netto)

Vz. 286 Eingeschränktes Haltverbot

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrpfosten inkl. Halterungen für Vz.

1 St.

70,00 EUR

70,00 EUR

Versand-/ Transportkosten

 

 

70,00 EUR

Gesamtpreis:

140,00 EUR

 

 

Variante 2

 

Zusätzlich zum in der Variante 1 aufgestelltem Vz. 286 (Eingeschränktes Haltverbot) wird auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite an der Einmündung zum Sportpatz das Vz. 286-10 (Eingeschränktes Haltverbot Anfang) aufgestellt. Das Vz. 286-20 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) grenzt den Bereich des Parkverbotes an der Einmündung „Friedrichstraße“ ab. So wird verhindert, dass im Bereich „Friedrichstraße“ und Einmündung Sportplatz geparkt werden kann.

 

Artikel

Anz.

Stückpreis

(Netto)

Gesamtpreis (Netto)

Vz. 286 Eingeschränktes Haltverbot

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende

1 St.

20,00 EUR

20,00 EUR

Rohrpfosten inkl. Halterungen für Vz.

3 St.

70,00 EUR

210,00 EUR

Versand-/ Transportkosten

 

 

70,00 EUR

Gesamtpreis:

340,00 EUR

 

 

Variante 3

 

Das Verkehrszeichen Vz. 283 (Absolutes Haltverbot) an der Einmündung „Weberstraße/ Eberswalder Straße“ entfällt. In der gesamten „Weberstraße“ wird das Parken untersagt. Dazu ist die Aufstellung von 8 Verkehrszeichen notwendig.

 

Artikel

Anz.

Stückpreis

(Netto)

Gesamtpreis (Netto)

Vz. 286-10 Eingeschränktes Haltverbot Anfang

2 St.

20,00 EUR

40,00 EUR

Vz. 286-20 Eingeschränktes Haltverbot Ende

2 St.

20,00 EUR

40,00 EUR

Vz. 286-30 Eingeschränktes Haltverbot Mitte

4 St.

20,00 EUR

80,00 EUR

Rohrpfosten inkl. Halterungen für Vz.

7 St.

70,00 EUR

490,00 EUR

Versand-/ Transportkosten

 

 

70,00 EUR

Gesamtpreis:

720,00 EUR

 

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die Varianten 2 und 3 geeignet, die v. g. Probleme in diesem Bereich zu entschärfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022/2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Variante 1 ca. 140,00 Euro

Variante 2 ca. 340,00 Euro

Variante 3 ca. 720,00 Euro

1220101-20100-5222000

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Variante 1 ca. 140,00 Euro

Variante 2 ca. 340,00 Euro

Variante 3 ca. 720,00 Euro

1220101-20100-7222000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V1 (199 KB)    
Anlage 3 2 22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V2 (204 KB)    
Anlage 2 3 22-10-06 eingeschränktes Haltverbot Weberstr V3 (219 KB)