Vorlage - BR-052/2022
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung zur Entfernung der Verkehrszeichen 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende) mit Zusatzzeichen 1010-58 (Personenkraftwagen) gemäß Anlage 1 – Vz.-Entwurf. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
Sachverhalt: In der Sitzung der Gemeindevertretung Britz am 26.09.2022 wurde über die Parksituation im Bereich des Kiefernweges in Britz diskutiert. Durch die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landeskreis Barnim (SVB) wurde auf Antrag der Gemeinde Britz die Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für das „Wohngebiet Oderberger Straße“ im August 2021 geändert. Teil dieser Änderung war die Einrichtung zweier Parkbereiche im Kiefernweg. Die Anordnung war an Bedingungen geknüpft. So sollte die Fahrbahn im Bereich der Parkflächen um etwa 30 – 50 cm verbreitert werden, weil die Restfahrbahnbreite von 3,05 m bei parkenden Pkw nicht eingehalten werden kann. Da sich bei der Herstellung der Verbreiterung herausgestellt hat, dass diese Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden kann, sollen nun auf Antrag der Gemeinde Britz die Parkflächen wieder abgeordnet werden. Mit der Abordnung und der Demontage der Vz. 314-10/ -20 (Parken Anfang/ Ende) und Zusatzzeichen 1010-58 (Personenkraftwagen) ist das Parken im gesamten Kiefernweg nicht mehr möglich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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