Vorlage - BR-053/2022
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Die Gemeindevertretung Britz genehmigt den überplanmäßigen Mehraufwand für die Beschaffung von Erdgas für die Grundschule Max-Kienitz sowie den Hort in Höhe von insgesamt 18.200 EUR.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz ist Träger der Grundschule Max-Kienitz sowie des angeschlossenen Hortes, in der Straße „Am Grund“. Die Beheizung des Schulgebäudes erfolgt seit ca. 2006 über einen sogenannten Energieliefer-Contractingvertrag. Gegenstand dieses Vertrages mit der EWE Vertrieb GmbH ist der Einbau und die laufende Wartung der Heizungsanlage, nebst Zubehör, sowie die Lieferung von Erdgas zum Betrieb dieser Anlage. Durch die EWE werden demnach zunächst alle Investitionen und Unterhaltungskosten an der Heizungsanlage getragen. Im Gegenzug zahlt die Gemeinde ein Entgelt, das sich aus einem Betrag für den Bezug von Erdgas und einem weiteren Betrag zur Abgeltung der mit der Heizung verbundenen Aufwendungen zusammensetzt.
Während für den Bezug von Erdgas für die übrigen kommunalen Objekte in der Gemeinde Britz im Rahmen einer Ausschreibung der Einkaufsgemeinschaft der Kommunen des Landkreises Barnim feste Lieferpreise bis zum 31.12.2023 vereinbart werden konnten, unterliegen die Lieferpreise (Grundpreise und Arbeitspreis) für die Heizungsanlage der Schule der Preisanpassung. Dies bedeutet, dass die Preissteigerungen an den Gasbörsen, die seit dem Spätsommer 2021 kontinuierlich zu beobachten sind, auch zu laufenden Preissteigerungen beim Arbeitspreis, der dem Energieliefer-Contractingvertrag mit der EWE zugrunde liegt, geführt hat.
Aber auch der Gasverbrauch für den Betrieb der Heizung für Grundschule und Hort ist nach den Abrechnungsunterlagen von 379.691 kWh im Vorjahr auf 501.932 KWh gestiegen. Dies ergibt einen Mehrverbrauch von 16,42 %.
Beide Komponenten, Gaspreis und Gasverbrauch führen dazu, dass ab dem 15.07.2022 anstatt der bisher zu zahlenden 2.583 € monatlich nunmehr ein Abschlagsbetrag von 6.481 € pro Monat fällig werden. Unter Berücksichtigung des ursprünglichen Haushaltsansatzes ergibt sich ein überplanmäßiger Mehrbedarf von ca. 18.200 € der eine Zustimmung durch die Gemeindevertretung Britz erfordert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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