Vorlage - CH-061/2022

 
 
Betreff: Maßnahmebeschluss zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Vorberatung
07.12.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
13.12.2022 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung im Ortsteil Chorin.

 

Der Amtsdirektor wird beauftragt, beim Landkreis Barnim einen Fördermittelantrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets des Landkreises Barnim für strukturschwächere Räume fristgerecht bis zum 28.02.2023 zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung in 16230 Chorin Ortsteil Chorin dient der energetischen Sanierung des sonstigen Infrastrukturvermögens der Gemeinde Chorin.

 

Ziel der Umstellung auf LED ist hauptsächlich die dadurch zu erreichende Energieeinsparung und die damit verbundene Einsparung bei den Energiekosten. Ein weiterer Effekt ist die Reduzierung von schädlichen Kohlendioxid-Treibhausgasen sowie die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Erhöhung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer durch die erhöhte, gleichmäßigere Ausleuchtung im Vergleich zu den noch vorhandenen, alten Beleuchtungskörpern.

 

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED erfolgt grundsätzlich durch den Austausch der Beleuchtungskörper und der Mastanschlusskästen. Hinzu kommt die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altleuchten und Altmaterialien. Wenn es in Einzelfällen notwendig erscheint, muss ein Austausch bzw. eine Neueinrichtung einer kompletten Straßenleuchte, einschließlich Mast, erfolgen.

 

In einer ersten Kostenschätzung wurden für die Umrüstung von insgesamt 127 Lichtpunkten Kosten in Höhe von 170.000 Euro ermittelt.

 

Der Ortsbeirat Chorin hat der zu beschließenden Vorgehensweise bereits am 12.10.2022 zugestimmt. 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen: 5410201-30601-0961010

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

140.000 Euro

 

Auszahlungen

170.000 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 140.000 Euro

Rest Eigenmittel 30.000 Euro

 

I 045-23-08

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen