Vorlage - LI-023/2022 IV
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe hat mit Datum vom 11. September 2022 der Amtsverwaltung ein Konzept für eine „Generationsübergreifende Begegnungsstätte - ein Dorfgemeinschaftshaus in Liepe“ (vgl. Anlage 1 und 2) überreicht. Die Amtsverwaltung hat die Umsetzung des Vorhabens unter den folgenden Aspekten geprüft:
Die durch ein Gemeinschaftshaus entstehenden neuen Nutzungsmöglichkeiten können zu einer Verbesserung der Lebensqualität im Ort führen, gerade auch, was die Bedürfnisse von Kindern- und Jugendlichen sowie Seniorinnen und Senioren betrifft. Zu empfehlen ist daher die Nutzung eines Dorfgemeinschaftshauses u. a. auch für die Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, die Seniorenarbeit, für Bürgersprechstunden und gemeinsame Aktionen sowie Festlichkeiten der Dorfgemeingemeinschaft in Verbindung mit der Vermietung der Räumlichkeiten an Privatpersonen.
Aktuell ist es dem Internationalen Bund (IB) im Rahmen des Projektes Aktion Mensch möglich, die Gemeinde Liepe alle zwei Wochen mit der mobilen Jugendarbeit zu versorgen. Dies wird voraussichtlich bis zum Ende des Projektes (Juli 2026) so möglich sein. Danach wird sich die Jugendarbeit wieder auf einmal alle vier Wochen reduzieren. Trotz umfangreicher Bemühungen, wie Flyer, Internet, Amtsblatt, Mundpropaganda, täglicher Statusmeldungen in den sozialen Medien, finden derzeit nur 2 bis 3 Kinder den Weg zur mobilen Jugendarbeit, welche gegenwärtig im Vereinsheim stattfindet. Einen festen eigenständigen Kinder- und Jugendtreff zu installieren, erweist sich derzeit als nicht notwendig, da die Kosten außer Verhältnis zum Nutzen stehen (alle zwei Wochen und gegenwärtig 2 bis 3 Kinder).
Nicht zu empfehlen ist dagegen die im Konzept aufgeführte Einrichtung einer Tourist-Information, da die nächstgelegen Tourist-Informationen sich in unmittelbarer Nähe am Schiffshebewerk in Niederfinow und im Binnenschifffahrtsmuseum in Oderberg befinden. Zu bedenken ist dabei auch, dass zur Einrichtung einer Tourist-Information eine Zertifizierung erforderlich und entsprechendes Personal vorzuhalten ist.
Bezüglich der im Konzept aufgeführten Grundstücke konnte ermittelt werden, dass 8 der 9 Grundstücke sich in Privateigentum bzw. im Eigentum von Erbengemeinschaften befinden. Im Eigentum der Gemeinde befinden sich die Flurstücke 92 und 97, der Flur 1, Gemarkung Liepe, östlich vom Gutshof. Hier ist zu beachten, dass diese Flurstücke in die Innenbereichssatzung aufgenommen werden müssten. Die Innenbereichssatzung wird gegenwärtig durch das Bauamt überarbeitet. Es gibt ein weiteres Grundstück, welches sich im Eigentum der Gemeinde Liepe befindet. Hierbei handelt es sich um das Flurstück 207 der Flur 3, Gemarkung Liepe, direkt neben dem Vereinshaus, mit einer bebaubaren Fläche von ca. 1.400 m² (vgl. Anlage 3). Dieses Grundstück würde sich aufgrund der Nähe zum Vereinshaus, dem Sportplatz und der Feuerwehr sehr gut für ein Dorfgemeinschaftshaus eignen. Parkmöglichkeiten wären ebenfalls ausreichend vorhanden. Eine Busanbindung befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Zur Finanzierbarkeit des Projektes „Dorfgemeinschaftshaus Liepe“ liegt seitens der Kämmerei eine Stellungnahme vor (vgl. Anlage 4). Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Gemeinde Liepe ist eine derartige Investition nur über eine 100%-ige Förderung möglich. Resultierende Folgekosten für die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshaueses (bspw. Betriebskosten, laufende Instandhaltung) sind zwingend zu berücksichtigen. Denkbare Erträge aus Vermietungen, Spenden/Sponsoring, Veranstaltungen, Eigenleistungen müssen aufgezeigt werden, um den notwendigen Eigenanteil der Folgekosten für die Gemeinde Liepe darzustellen und die langfristigen Haushaltsauswirkungen transparent zu machen.
Bezüglich einer 100%-igen Förderung wurden Informationen beim Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Barnim e. V. eingeholt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer 100%-igen Förderung von Umbau- und Ausbaumaßnahmen sowie Neubau über Leader in Verbindung mit dem Kreisentwicklungsbudget des Landkreises Barnim. Voraussetzungen für diese Förderung sind die Verfügbarkeit eines Grundstückes in Eigentum der Gemeinde Liepe und eine vorliegende Baugenehmigung bzw. mindestens die Beantragung dieser. Nicht zu empfehlen ist eine Finanzierung über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung. Der Förderhöchstsatz beträgt hier höchstens 150.000,00 Euro bei einem in Geld zu leistenden Eigenanteil von 10 %, welchen die Gemeinde Liepe aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht erbringen kann.
Hinsichtlich des Zeitraumes zur Umsetzung und zum weiteren Werdegang empfiehlt die LAG:
Seitens der LAG wurde angeboten auf einer Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Liepe zum Projekt „Dorfgemeinschaftshaus“ zu informieren. |
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