Vorlage - CH-062/2022
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Eberswalde, Marienstraße 7,16225 Eberswalde, eine unentgeltliche beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Verlegung einer Trinkwasserversorgungsleitung auf den Grundstücken Gemarkung Chorin, Flur 11, Flurstück 14 und Gemarkung Neuehütte, Flur 1, Flurstück 134 zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung Chorin, Flur 11, Flurstück 14 und Gemarkung Neuehütte, Flur 1, Flurstück 134. Bei beiden Grundstücken handelt es sich um Wegeflurstücke im Ortsbereich Neuehütte, die nicht oder nur teilweise dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind.
Durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Eberswalde (ZWA) ist eine Erweiterung des Trinkwasserversorgungsnetzes im Ortsbereich Neuehütte vorgesehen. Da die Verlegung der Trinkwasserleitung in nicht öffentlich gewidmeten Wegeabschnitten erfolgen soll, ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zur dauerhaften Sicherung der Leitung erforderlich. Da die Gemeinde Chorin Verbandsmitglied ist und der Zweckverband für die Gemeinde die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung wahrnimmt, ist eine Entschädigungszahlung nicht vorgesehen. Die Verlegung der Leitung erfolgt in einer Tiefe von mindestens 1,40 m.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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