Vorlage - PS-028/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 zu entlasten.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Parsteinsee hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee zum 31.12.2021 wurde am 11.05.2022 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 09.09.2022 befindet, dass der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde den Rechtsvorschriften entsprechen, die Haushaltsführung überwiegend ordnungsgemäß erfolgte und die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität zu Beanstandungen keinen Anlass geben. Darüber hinaus wird bescheinigt, dass bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wird dem Amtsdirektor Entlastung erteilt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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