Vorlage - CH-009/2015 IV

 
 
Betreff: Ergebnis der Einwände zum Waldschutzplan -Teilplan Waldbrandschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Anhörung
29.01.2015 
Gemeindevertretung Chorin    

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.10.2014 hat das Amt Britz-Chorin-Oderberg, vertretend für die Gemeinde Chorin, die Gelegenheit genutzt, im Rahmen des Auslegungsverfahrens, Anregungen für mögliche Instandsetzungen forstwirtschaftlicher Wege u.a. aus brandschutztechnischer Sicht zu geben. Die von den Gemeindevertretern, den Vertretern des Amtsausschusses und den Verantwortlichen für den Brandschutz vorgetragenen Empfehlungen wurden durch die Untere Forstbehörde auf Grundlage der Betriebsanweisung 16/2012 „Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald“ und 28/2012 „Überarbeitung der Karten zur Waldbrandvorbeugung als Bestandteil des Waldschutzplanes“ geprüft.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass keinem Einwand voll entsprochen wurde. Dem Einwand Nr. 08-06, Gemarkung Chorin, „B-Serwester Weg“ – Instandsetzung eines forstwirtschaftlichen Weges wurde teilweise entsprochen. Die übrigen Maßnahmen/ Anregungen am Serwester Weg betreffen entweder den öffentlichen Verkehrsraum oder liegen außerhalb des Waldes.

 

Begründet wird die Nichtaufnahme damit, die Maßnahmen sich auf die Waldbrandvorbeugung und ausschließlich auf Flächen, die dem Landeswaldgesetz Brandenburg unterliegen, beziehen müssen.  Sonstige öffentliche Wege unterliegen dem Straßenrecht und werden im Straßenverzeichnis dargestellt. Eine Abbildung im Waldschutzplan ist nicht möglich.