Vorlage - AA-060/2022

 
 
Betreff: Verwaltungsdienstleistungen für die Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
01.12.2022 
Amtsausschuss geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zu AA-060/2022

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor mit der Erarbeitung eines Dienstleistungskonzeptes (inkl. Kostenermittlung) der Amtsverwaltung in der Stadt Oderberg.


In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg vom 14. September 2022 wurde der Amtsdirektor beauftragt, sich im Amtsausschuss für die Errichtung eines Verwaltungsdienstleistungsangebotes der Amtsverwaltung in der Stadt Oderberg einzusetzen (vgl. Anlage 1 OD-047/2022).

 

Seit der Auflösung des ehemaligen Amtes Oderberg müssen Antragsteller längere Wege bis in die Amtsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, mit Sitz in Britz, auf sich nehmen. Der Amtsverwaltung liegen jedoch keine Beschwerden oder Hinweise von Bürgern vor, welche eine mangelnde Erreichbarkeit oder fehlende Flexibilität der Verwaltung bei der Terminvergabe beklagen. Mit der anstehenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden immer mehr Verwaltungsdienstleistungen online erbracht. Folglich drängt sich die Notwendigkeit einer Änderung nicht vordergründig auf. Ferner bewilligte der Amtsausschuss im Zuge der Haushaltsplanung 2015 seinerzeit keine Mittel für ein mobiles Bürgerbüro und beschloss gleichzeitig die Schließung der damals noch existierenden Außenstelle in der Stadt Oderberg. Der Tenor des Beschlusses AA 002/2015 war: „Eine schlanke und effiziente Verwaltung und die Einrichtung bzw. der Fortbestand einer Außenstelle in Oderberg passen nicht zusammen. Weiterhin wäre eine Belastung der kommunalen Haushalte durch eine Erhöhung der Amtsumlage bei einer Verbesserung des Angebotes im Servicepunkt Oderberg unausweichlich.“

 

Aufgrund der Tatsache, dass Oderberg nunmehr als grundfunktionaler Schwerpunktort wichtige Versorgungsfunktionen für das Umland erfüllen soll und von einer Konsolidierung der Einwohnerzahlen in der Stadt und umliegenden Gemeinden auszugehen ist, könnte eine temporär besetzte Außenstelle der Verwaltung in der Stadt Oderberg sinnvoll sein.

 

Bei dem Verwaltungsdienstleistungsangebot der Amtsverwaltung sollen hauptsächlich bürgernahe Leistungen, z.B. Meldeangelegenheiten, angeboten werden. Erhebungen aus dem Jahr 2014 zeigen deutlich, dass überwiegend Angelegenheiten des Einwohnermeldeamtes durch Bürger vor Ort nachgefragt werden. r alle anderen Dienstleistungen der Amtsverwaltung können Anträge, Dokumente, Anfragen sowie Hinweise digital angefragt werden. Die entsprechende Grundlage für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen bildet das Onlinezugangsgesetz, deren Umsetzung aktuell in der Amtsverwaltung vorbereitet wird. Ein persönliches Erscheinen des Bürgers ist somit nicht zwingend erforderlich, sodass hier eine Zeitersparnis für die Bürger und Verwaltung herbeigeführt werden kann.

 

Das Verwaltungsdienstleistungsangebot soll aus dem vorhandenen Personalbestand geleistet werden. Eine Aufstockung des Personals ist nicht vorgesehen. Zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltungsdienstleistungen im Urlaubs- / Krankheitsfall unter Umständen nicht vor Ort angeboten werden können. Hierfür sind die Personalressourcen zu gering, weil eine gegenseitige Vertretungsregelung im Einwohnermeldeamt und Standesamt ausgeübt wird. In jedem Fall werden bei der Durchführung des Verwaltungsdienstleistungsangebotes der Amtsverwaltung in der Stadt Oderberg Mehrstunden beim Personal kalkuliert werden müssen. Die Fahrtzeiten des Personals sind ungenutzte Arbeitszeiten. Ferner ist auch derzeit bereits eine Vor- und Nachbereitung der Sprechtage sowie für eingehenden Schriftverkehr erforderlich und Fristen für die Beantragung von Expresspässen müssen eingehalten werden. Darüber hinaus erfordert die Datenpflege und der Datentransfer einen Arbeitsaufwand, welcher nur an den „Nichtsprechtagen“ zu leisten ist. Weiterhin müssten alle Dokumente, zur Abholung für den Bürger, durch das Personal der Amtsverwaltung an den Standort der Verwaltungsdienstleistung transportiert werden. Das Sicherheitsrisiko des Personals, die Kassensicherheit sowie das Haftungsrisiko bei Verlust bzw. Diebstahl der Dokumente steigen.

 

Auch ist mit einem Anstieg der Sachkosten für Kraftstoff bei den Dienstfahrzeugen, Miete und Betriebskosten (Fernwärme, Strom und Wasser) für die Räumlichkeiten sowie Kosten der Arbeitsplatzausstattung (z.B. Möbel und IT-Technik) zu rechnen. Die Räumlichkeiten müssen barrierefrei sein und über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

 

Aus Sicht der Verwaltung könnte es sinnvoll sein, ein Konzept für die Bereitstellung eines Verwaltungsdienstleistungsangebotes der Amtsverwaltung in der Stadt Oderberg aufzustellen. Dieses soll zum einen Oderberg in die Lage versetzen, die Chancen, die mit der Aufgabenerfüllung als grundfunktionaler Schwerpunkt mit einer Versorgungsfunktion für das Umland wahrzunehmen verbunden sind, darzustellen und zum anderen aber auch die Risiken und Kosten hierfür benennen. In den Grundfunktionalen Schwerpunkten sollen die Voraussetzungen für die Sicherung und die Weiterentwicklung der Einrichtungen der Grundversorgung erhalten bzw. ausgebaut werden. Hierzu gehört auch die Darbietung von Verwaltungsdienstleistungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu AA-060/2022 (1044 KB)