Vorlage - BR-058/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz gemäß Anlage 1. Sachverhalt: Bisher erfolgte die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle Britz durch Vereine und Privatpersonen kostenfrei. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der weiterhin anhaltenden pandemischen Lage sind schon jetzt enorme Mehrkosten für die Gemeinde Britz zu verzeichnen. Diese schränken den Haushalt und damit die finanziellen Mittel der Gemeinde Britz stark ein. Um dem entgegenzuwirken, insbesondere den Schulbetrieb nicht zu gefährden und den Kindern weiterhin den Schulsport ermöglichen zu können wurde entschieden, die Schulsporthalle Britz für die außerschulische Nutzung ab dem 1. November 2022 vorerst zu schließen. Angesichts der Energiepreisentwicklung ist es erforderlich, sich einen Überblick über die tatsächlich entstehenden Kosten zu verschaffen, um im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz weiterhin eine angemessene Unterstützung der gemeinwohlorientierten Vereine sicherzustellen. Hierzu gehört es für die politischen Verantwortlichen Kostentransparenz hinsichtlich des Aufwandes, vor allem für Strom und Energie, aber auch der weiteren Betriebskosten zu schaffen. Um den Kostendeckungsbeitrag für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle zu erhöhen, ist es geboten ein Nutzungsentgelt zu erheben und durch eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschule sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz (vgl. Anlage 1) eine Grundlage dafür zu schaffen. Eine Überprüfung und ggf. eine Überarbeit der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschule sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz erfolgt nach Vorliegen von tatsächlichen Kosten hinsichtlich des Aufwandes für die Schulsporthalle Britz. Künftig ist eine Vereinbarung zur Art und Umfang mit den Nutzern zu schließen - dies ist auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen dringend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Anfang 2023 die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle zu gewährleisten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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