Vorlage - BR-058/2022

 
 
Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
28.11.2022 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
28.11.2022 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BEO Schulsporthalle Britz Ausfertigung
Antrag Nutzung Schulsporthalle Britz 2022
Nutzungsvereinbarung Schulsporthalle Britz 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz gemäß Anlage 1.


Sachverhalt:

Bisher erfolgte die außerschulische Nutzung der Schulsporthalle Britz durch Vereine und Privatpersonen kostenfrei.

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der weiterhin anhaltenden pandemischen Lage sind schon jetzt enorme Mehrkosten für die Gemeinde Britz zu verzeichnen. Diese schränken den Haushalt und damit die finanziellen Mittel der Gemeinde Britz stark ein. Um dem entgegenzuwirken, insbesondere den Schulbetrieb nicht zu gefährden und den Kindern weiterhin den Schulsport ermöglichen zu können wurde entschieden, die Schulsporthalle Britz für die außerschulische Nutzung ab dem 1. November 2022 vorerst zu schließen.

Angesichts der Energiepreisentwicklung ist es erforderlich, sich einen Überblick über die tatsächlich entstehenden Kosten zu verschaffen, um im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Britz weiterhin eine angemessene Unterstützung der gemeinwohlorientierten Vereine sicherzustellen. Hierzu gehört es für die politischen Verantwortlichen Kostentransparenz hinsichtlich des Aufwandes, vor allem für Strom und Energie, aber auch der weiteren Betriebskosten zu schaffen.

Um den Kostendeckungsbeitrag für die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle zu erhöhen, ist es geboten ein Nutzungsentgelt zu erheben und durch eine Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschule sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz (vgl. Anlage 1) eine Grundlage dafür zu schaffen. Eine Überprüfung und ggf. eine Überarbeit der Benutzungs- und Entgeltordnung für die außerschule sportliche Nutzung der Schulsporthalle Britz erfolgt nach Vorliegen von tatsächlichen Kosten hinsichtlich des Aufwandesr die Schulsporthalle Britz.

Künftig ist eine Vereinbarung zur Art und Umfang mit den Nutzern zu schließen - dies ist auch aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen dringend erforderlich.

Es ist beabsichtigt, Anfang 2023 die außerschulische sportliche Nutzung der Schulsporthalle zu gewährleisten.


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023 ff.

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

nein

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

7.500,00 Euro

20204 - 4240101 - 4411000

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

8.925,00 Euro

20204 - 4240101 - 6411000

Auszahlungen

1.425,00 Euro

20204 - 4240101 - 7411000

Bemerkungen/Erläuterungen:

Die Erträge wurden anhand des Belegungsplanes 2022/2023 errechnet.

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BEO Schulsporthalle Britz Ausfertigung (24 KB)    
Anlage 2 2 Antrag Nutzung Schulsporthalle Britz 2022 (27 KB)    
Anlage 3 3 Nutzungsvereinbarung Schulsporthalle Britz 2022 (21 KB)