Vorlage - AA-062/2022
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Verwendung der Fördermittel aus der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Maßnahmen kommunaler Pflegepolitik in Höhe von 24.000,00 Euro und beauftragt den Amtsdirektor die Umsetzung mit Buckow e. V. sowie der Volkssolidarität Barnim e. V. im Rahmen „Pflege vor Ort“ vertraglich zu vereinbaren. Sachverhalt:
Die vertragliche Vereinbarung mit der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal zur Umsetzung der Maßnahmen und Projekte im kommunalen Förderprogramm „Pflege vor Ort“ endet zum 31. Dezember 2022 einvernehmlich.
Das im April 2021 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gestartete Landesförderprogramm “Pflege vor Ort“ soll auch in 2023 fortgeführt werden. Ein Austausch dazu fand mit der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier und dem Seniorenbeirat des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bereits statt. Entsprechende Unterstützungsangebote mit dem Verein Buckow e. V. wurden ebenfalls besprochen. Buckow e. V. ist ein etablierter und professioneller Anbieter auch im Bereich der Pflege und Altenarbeit. Ein Konzept mit verschiedenen Projektideen wurde vorgestellt, welches das Amt Britz-Chorin-Oderberg zum Thema „Pflege vor Ort“ begleitet und unterstützt.
Um eine Trägervielfalt zu gewährleisten ist angedacht, weitere möglichst vor Ort ansässige Träger einzubeziehen und die Gesamtsumme entsprechend der Maßnahmen aufzuteilen. Seitens der Volkssolidarität Barnim e. V. wurde bereits ein Unterstützungsangebot signalisiert. Da durch Buckow e.V. trägerübergreifende Projekte wahrgenommen werden sollen, wird folgende Aufteilung vorgenommen:
Für den nahtlosen Übergang des Programms „Pflege vor Ort“, ist der Änderungsantrag in Höhe von 24.000,00 Euro bereits bis zum 30. November 2022 beim Landesamt für Soziales und Versorgung zu stellen. Über den Verfahrensgang wird durch die Verwaltung kontinuierlich informiert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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