Vorlage - OD-059/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt:
1. Den Standort für die neu zu errichtende Bushaltestelle in der Siedlung „Neuendorf“ im Bereich vor den Hausnummern 25 – 26.
2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim (ÖPNV) für das Jahr 2023 zu beantragen.
3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Errichtung einer barrierefreien Auftrittsfläche ohne Unterstand die notwendigen Bauleistungen auf Grundlage der VOB auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Das Ergebnis ist in der darauffolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg als Information vorzulegen. Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat in ihrer Sitzung am 27.04.2022 den Grundsatzbeschluss für einen zusätzlichen Bushaltepunkt in Oderberg, Neuendorf gefasst (Beschluss-Nr.: OD-025/2022).
Es ist beabsichtigt, den Bushaltepunkt in der Siedlung „Neuendorf“ im Bereich vor den Hausnummern 25 - 26 mit einer barrierefreien Auftrittsfläche ohne Unterstand zu errichten, siehe Anlage (1).
Der mit Beschluss-Nr. OD-025/2022 beschlossene Standort an der L 282 (in Richtung Hohen- saaten) ist nicht gut gewählt und sollte überdacht werden. Dieser Standort ist besonders für die Kinder der Siedlung sehr weit entfernt. Zur Überquerung der L282 müssten gegebenenfalls Querungshilfen (FGÜ = Fußgängerüberweg oder LSA = Lichtsignalanlage/Ampel) errichtet werden. Außerdem ist im Bereich der B158 bereits eine Bushaltestelle vorhanden. Die Entfernung von dort zu der neuen Haltestelle würde fußläufig nur 150 bis 200 m betragen.
Eine Gefährdung der Kinder im weniger befahrenen Siedlungs- / Wohngebiet ist deutlich geringer und somit sicherer. Zudem ist nach Auskunft des HOA beabsichtigt, das Wohngebiet mit Tempo 30 km/h zu beschildern, was die Sicherheit zusätzlich erhöht. Die BBG hat bereits zugesichert, den Haltepunkt am Standort in der Siedlung „Neuendorf“ angefahren werden kann.
Für die Errichtung der Bushaltestelle kann die Amtsverwaltung einen Antrag 2022 für das Jahr 2023 auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV mit einem Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an den Landkreis Barnim stellen.
Abstimmungen zum Standort sind durch die Amtsverwaltung mit den zu beteiligen Behörden zu führen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung: Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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