Vorlage - OD-059/2022

 
 
Betreff: Errichtung einer Bushaltestelle, Standort: Siedlung "Neuendorf vor Haus-Nr. 25-26" im OT Neuendorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
23.11.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
OD-059.2022 Anlage (1).docx

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt:

 

1. Den Standort für die neu zu errichtende Bushaltestelle in der Siedlung „Neuendorf“ im Bereich vor den Hausnummern 25 – 26.

 

2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermittel im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim (ÖPNV) für das Jahr 2023 zu beantragen.

 

3. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, für die Errichtung einer barrierefreien Auftrittsfläche ohne   Unterstand die notwendigen Bauleistungen auf Grundlage der VOB auszuschreiben und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Das Ergebnis ist in der darauffolgenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg als Information vorzulegen.  


Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat in ihrer Sitzung am 27.04.2022 den Grund­satzbeschluss für einen zusätzlichen Bushaltepunkt in Oderberg, Neuendorf gefasst       (Beschluss-Nr.: OD-025/2022).

 

Es ist beabsichtigt, den Bushaltepunkt in der Siedlung „Neuendorf“ im Bereich vor den Hausnummern 25 - 26 mit einer barrierefreien Auftrittsfläche ohne Unterstand zu errichten, siehe Anlage (1).

 

Der mit Beschluss-Nr. OD-025/2022 beschlossene Standort an der L 282 (in Richtung Hohen-   saaten) ist nicht gut gewählt und sollte überdacht werden. Dieser Standort ist besonders für die Kinder der Siedlung sehr weit entfernt. Zur Überquerung der L282 müssten gegebenenfalls Querungshilfen (FGÜ = Fußngerüberweg oder LSA = Lichtsignalanlage/Ampel) errichtet werden. Außerdem ist im Bereich der B158 bereits eine Bushaltestelle vorhanden. Die Entfernung von dort zu der neuen Haltestelle würde fußufig nur 150 bis 200 m betragen.

 

Eine Gefährdung der Kinder im weniger befahrenen Siedlungs- / Wohngebiet ist deutlich geringer und somit sicherer. Zudem ist nach Auskunft des HOA beabsichtigt, das Wohngebiet mit Tempo 30 km/h zu beschildern, was die Sicherheit zusätzlich erhöht. Die BBG hat bereits zugesichert, den Haltepunkt am Standort in der Siedlung „Neuendorf“ angefahren werden kann.

 

r die Errichtung der Bushaltestelle kann die Amtsverwaltung einen Antrag 2022 für das Jahr 2023 auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV mit einem Fördersatz bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben an den Landkreis Barnim stellen.

 

Abstimmungen zum Standort sind durch die Amtsverwaltung mit den zu beteiligen Behörden zu führen.

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

20.060,00 Euro

5410103-80601-6811200

Auszahlungen

40.120,00 Euro

5410103-80601-0961010 (I176-23-01)

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Anteilfinanzierung: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Eigenanteil der Stadt Oderberg: 50 %

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 OD-059.2022 Anlage (1).docx (106 KB)