Vorlage - AA-065/2022 IV
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Sachverhalt: Die Substanzbewertung der Liegenschaften soll als Basis der zu treffenden Prioritäten die Planung der Unterhaltungsmaßnahmen festlegen.
Hierzu wurden im Zeitraum von 2019 bis 2021 die Gebäude der Ortswehren besichtigt, fehlende Bestandspläne erstellt und die bauliche Substanz bewertet.
In der zweiten Version der vorliegenden Dokumentation der Erfassung und Bewertung der Bausubstanz wurde der Gefahrenabwehrbedarfsplan vom 20. September 2022 mit den Defiziten aus der Gebäudeunterhaltung abgeglichen und die bereits durchgeführten Instandsetzungsarbeiten berücksichtigt.
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