Vorlage - NI-041/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.527,43 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.172,83 EUR.
Sachverhalt: Die Gemeinde Niederfinow hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow zum 31.12.2021 wurde am 07.07.2022 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 10.11.2022 befindet, dass der Haushaltsplan eingehalten wurde, die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde und das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen am 16.11.2022 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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