Vorlage - NI-043/2022

 
 
Betreff: Jahresabschluss der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
08.12.2022 
Gemeindevertretung Niederfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
JA 2021 SHW - final für Beschlussfassung
JA 2021 SHW - Prüfbericht Ebner Stolz

Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der er den Jahresabschluss 2021 der SHW feststellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß §§ 9 Abs. 5 bis 7 des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Weiterhin hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers unverzüglich dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung zur Prüfung vorzulegen. Der Auftrag des Abschlussprüfers ist auch auf die Aufgaben nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) zu erstrecken.

 

Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 30.11.2022 wurden der Jahresabschluss und der Prüfbericht r das Rumpfgeschäftsjahr 2021 durch den Geschäftsführer vorgestellt und beraten. Im Ergebnis empfiehlt der Aufsichtsrat gemäß § 7 Abs. 11 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages der SHW dem Gesellschafter, den Jahresabschluss zum Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 festzustellen. 

 

Die Gemeinde Niederfinow wird in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§ 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). Von dieser Möglichkeit macht die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss Gebrauch.

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

    ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

 

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2021 SHW - final für Beschlussfassung (154 KB)    
Anlage 2 2 JA 2021 SHW - Prüfbericht Ebner Stolz (765 KB)