Vorlage - NI-044/2022
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, den Amtsdirektor als Vertreter der Gemeinde Niederfinow in der Gesellschafterversammlung der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) anzuweisen, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der SHW herbeizuführen, in der er den Geschäftsführer der SHW für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 entlastet.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 30.11.2022 wurden der Jahresabschluss und der Prüfbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 durch den Geschäftsführer vorgestellt und beraten sowie dem Gesellschafter zur Feststellung empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt der Aufsichtsrat gemäß § 7 Abs. 11 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages der SHW Tourismus- und Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Niederfinow mbH (SHW) dem Gesellschafter, den Geschäftsführer für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 zu entlasten.
Die Gemeinde Niederfinow wird in der Gesellschafterversammlung durch den Amtsdirektor vertreten. Die Gemeindevertretung kann den Vertretern der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung Richtlinien und Weisungen erteilen (§ 97 Abs. 1 Satz 6 BbgKVerf). Von dieser Möglichkeit macht die Gemeindevertretung mit diesem Beschluss Gebrauch.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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