Vorlage - CH-066/2022 IV

 
 
Betreff: Sachstand zur Brücke über Anlagen der DB "Golzower Weg" im OT Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Entwicklungsausschuss Chorin Information
07.12.2022 
Entwicklungsausschuss Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Information
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 08.11.2022 fand für das Brückenbauwerk über die Anlagen der Deutschen Bahn (DB) „Golzower Weg“ in Chorin die fällige Hauptprüfung nach DIN 1076 mit Vollsperrung der Gleisanlagen statt. Die Untersuchung erfolgte mit einem Untersichtgerät für eine Hand nahe Prüfung im Gleisbereich.

 

Im Ergebnis der Prüfung wird festgestellt, dass sich die Zustandsnote für den Gesamtzustand innerhalb der letzten 5 Jahre von 3,0 auf 3,3 verschlechtert hat, was wie folgt bedeutet:

 

   

   (Auszug Prüfbericht 2022 H vom 11.11.2022)    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Definitionen:

 

kurzfristig“  =     Ausführung innerhalb 1 Jahres

mittelfristig“ =     Ausführung innerhalb 5 Jahre

 

 

Unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse und den Anforderungen der allgemein aner­kannten Regeln der Technik wird vom Prüfingniur ein Prüfrhytmus

 

Sichtprüfung / Beobachtung alle 2 Jahre

 

empfohlen. Die nächste Prüfung wäre dann im November 2024 fällig.

 

 

Es werden 6 Zustandsnotenbereiche unterschieden:

 

1,0 bis 1,4 sehr guter Zustand

1,5 bis 1,9 guter Zustand

2,0 bis 2,4 befriedigender Zustand

2,5 bis 2,9 ausreichender Zustand

3,0 bis 3,4 nicht ausreichender Zustand

3,5 bis 4,0 ungenügender Zustand

 

Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung. Sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, gibt jedoch keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden.

 

Die Zustandsnote 3,3 bescheinigt dem Bauwerk gemäß Ri-EBW-PRÜF 2013 einen nicht ausreichenden Zustand. Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr gegeben. Eine Schadens­ausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind. Laufende Unterhaltung und umgehende Instandsetzung sind erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrs­sicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen wird empfohlen, auf eine grundhafte Instandsetzung zu verzichten und innerhalb der nächsten 5 Jahre einen Ersatzneubau zu errichten, weil die Kosten für eine Instandsetzung mittlerweile 60 bis 70% der Kosten eines Ersatzneubaus betragen.

 

 

Auf Grundlage des Prüfberichtes 2022 H werden die Kosten für eine notwendige Beseitigung der aufgezeigten Mängel und Schäden, die „kurzfristig“ (Ausführung innerhalb 1 Jahres) zu beseitigen sind. Dafür wurden 20.000,- EUR in den HH 2023 eingestellt.

 

Parallel wurden bei der DB Netz AG die erforderlichen technischen Parameter an die Überführung (Ersatzneubau) für den von der Bahn geplanten Streckenausbau mit einer Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 160 km/h abgefragt. Eine Rückmeldung ist noch nicht erfolgt.