Vorlage - LI-024/2022
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1.) Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.
2.) Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Sachverhalt: Die Gemeindevertretung Liepe hat am 03.04.2018 mit Beschluss-Nr.: LI-017/2018 die Änderung der Innenbereichssatzung beschlossen. Für die Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) ist keine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben. Die Aufstellung der Satzung nach § 34 Ab. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) unterliegt dem Verfahren nach § 13 BauGB. Demnach ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abkömmlich. Um die Bearbeitung effektiv zu gestalten wurde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange dennoch empfohlen. Der 2.Vorentwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung lag vom 05.09.2022 -05.10.2022 in der Amtsverwaltung und auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.08.2022 von der Planung des 2. Vorentwurfes zur Abgabe einer Stellungnahme unterrichtet. Im Zuge dieser Beteiligung sind Hinweise und Bedenken eingegangen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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