Vorlage - CH-069/2022
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Sachverhalt:
Entsprechend § 27 Abs. 1 EigV sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde durch die Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Mit Datum vom 24. November 2022 erteilt die Prüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und befindet, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigV i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 vermittelt. Darüber hinaus wird bescheinigt, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt, in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Laut § 33 EigV hat die Gemeindevertretung die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen. Auf Basis des Prüfungsurteils wird der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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