Vorlage - CH-069/2022

 
 
Betreff: Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
12.12.2022 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
JA 2021 Eigenbetrieb Kloster Chorin - WP 2022 11 24


Sachverhalt:

Gemäß § 21 Abs. 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV) hat die Werkleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Finanzrechnung und dem Anhang. Anzuwenden sind die Vorschriften für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB.

 

Entsprechend § 27 Abs. 1 EigV sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde durch die Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft.

 

Mit Datum vom 24. November 2022 erteilt die Prüfungsgesellschaft den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und befindet, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigV i.V.m. den handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 vermittelt. Darüber hinaus wird bescheinigt, dass der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt, in allen wesentlichen Belangen in Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.  

 

Laut § 33 EigV hat die Gemeindevertretung die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung zu beschließen. Auf Basis des Prüfungsurteils wird der Gemeindevertretung die Beschlussfassung empfohlen.

 


Haushaltsauswirkungen

 

  ja

x  nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Haushaltsauswirkungen nur im Rahmen der Gesamtbilanz, Aufstellung gesetzlich nicht gefordert

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2021 Eigenbetrieb Kloster Chorin - WP 2022 11 24 (2447 KB)