Vorlage - CH-071/2022

 
 
Betreff: Beschluss des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
12.12.2022 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Eigenbetrieb Kloster Chorin Wirtschaftsplan 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß § 14 Abs. 3 der Verordnung über die Eigenbetriebe des Landes Brandenburg (EigV).

 

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 14 Absatz 1 der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Brandenburg (EigV) hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Entsprechend § 14 Abs. 3 EigV ist der Wirtschaftsplan von der Werkleitung aufzustellen und bedarf des Beschlusses durch die Gemeindevertretung.

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

keine

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

787.972,00 Euro

 

Aufwendungen

786.182,00 Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Haushaltsauswirkungen auf die Gemeinde nur indirekt im Rahmen der Gesamtbilanz, diese wird nicht gesetzlich gefordert

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eigenbetrieb Kloster Chorin Wirtschaftsplan 2023 (919 KB)