Vorlage - CH-072/2022

 
 
Betreff: 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin ab 01.01.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Vorberatung
12.12.2022 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
15.12.2022 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Eigenbetrieb Kloster Chorin 4. Änderung Entgeltordnung 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin mit Wirkung vom 01.01.2023.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die letzte Änderung der Entgeltordnung erfolgte Anfang 2022.

 

Aufgrund der allgemeinen Teuerung haben sich Änderungsbedarfe bei der Preisformulierung der Eintritte für Individualbesucher ergeben. Alle Eintrittspreise werden um je einen Euro angehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

Ab 2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

43.500 Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

43.500 Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

Berücksichtigt in Wirtschaftsplan 2023

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eigenbetrieb Kloster Chorin 4. Änderung Entgeltordnung 2023 (272 KB)