Vorlage - CH-072/2022
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die 4. Änderung der Entgeltordnung des Eigenbetriebes Kloster Chorin mit Wirkung vom 01.01.2023.
Sachverhalt: Die letzte Änderung der Entgeltordnung erfolgte Anfang 2022.
Aufgrund der allgemeinen Teuerung haben sich Änderungsbedarfe bei der Preisformulierung der Eintritte für Individualbesucher ergeben. Alle Eintrittspreise werden um je einen Euro angehoben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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