Vorlage - PS-002/2015
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Die Gemeindevertretung beschließt die ökologische Baubegleitung für die Sicherung und Rekultivierung der Deponie Parstein mit einen Auftragswert von 2.350,31 € (Brutto) an die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH zu vergeben. Der Vorbehalt der Abrechnung auf der Basis eines Stundennachweises für den tatsächlichen Zeitaufwand wird genehmigt. Der Aufwand ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 zu berücksichtigen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Deponie Parstein hat sich in den Jahren nach der Stilllegung stark begrünt. Südlich schließt an die Deponie ein nach § 30 BNatSchG geschütztes Feuchtgebiet an. Die weiterhin gültige abfallrechtliche Sicherungs- und Rekultivierungsanordnung von 1997 enthält keine vertiefenden naturschutzrechtlichen Anforderungen. Da die Anforderungen an Vorhaben, die mit Eingriffen in die Natur und Landschaft verbunden sind, sowie insbesondere die Anforderungen an den Artenschutz seit dieser Zeit jedoch erheblich gestiegen sind, ist für Bauvorhaben im Außenbereich eine ökologische Baubegleitung mittlerweile Standard geworden und wird von den Naturschutzbehörden heute regelmäßig gefordert. Aufgrund der oben beschriebenen Naturentwicklung auf der Deponie und in ihrem engeren Umfeld können Konflikte mit Naturschutzbelangen bei der Sicherung und Rekultivierung nicht ausgeschlossen werden.
Daher sollte die Sicherung und Rekultivierung durch eine mit den Örtlichkeiten und den gesetzlichen Normen vertraute Fachfirma begleitet werden. Aufgabe dieser ist insbesondere die Beratung des Auftraggebers (Gemeinde Parsteinsee, vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg) und des Auftragnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange. Handlungsschwerpunkte sind der Artenschutz sowie die Vermeidung von Flächen- und Vegetationsverlusten im Bereich des angrenzenden Feuchtgebietes. Aus diesem Grunde wird der Gemeindevertretung vorgeschlagen, die Firma Dr. Marx Ingenieure GmbH für diese Aufgabe zu binden.
Derzeit kann jedoch die Dauer der Sicherungsarbeiten nicht abgeschätzt werden, so dass das vorliegende Angebot der vorgenannten Firma zunächst für die Dauer eines Jahres gilt. Durchschnittlich wird von einer Begehung pro Monat ausgegangen, wobei eine verstärkte Aktivität für die Monate April bis September einkalkuliert wurde. Die Firma behält sich die Abrechnung auf Basis eines Stundennachweises vor, da der tatsächliche Zeitaufwand für die ökologische Baubegleitung momentan nur schwer einschätzbar ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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