Vorlage - CH-073/2022
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Der Werkausschuss des Eigenbetriebes Chorin bestimmt gemäß § 4 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung
Herrn/Frau _______________________
als Vertreter/in der Werkleitung.
Sachverhalt: Gemäß § 4 Absatz 3 der Eigenbetriebsverordnung bestimmt auf Vorschlag der Werkleitung der Werkausschuss aus den Reihen der Beschäftigten des Eigenbetriebes einen Vertreter der Werkleitung im Falle der Verhinderung und Vakanz.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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